Die Opposition bekommt nicht mehr Macht
Karlsruhe - Umso mehr Abgeordnete im Bundestag die Regierung stützen, desto schwerer hat es die Opposition. Der Linksfraktion reichen Zugeständnisse in der Geschäftsordnung des Bundestages nicht aus, sie will eine Grundgesetzänderung, um besondere Rechte für kleine Fraktionen zu sichern – und scheitert damit. Das Bundesverfassungsgericht schmetterte am Dienstag eine Klage der Linke ab.
Die Hintergründe, die Begründung der Karlsruher Richter und die Reaktionen:
Was ist das Grundproblem?
Seit der Bundestagswahl 2013 regieren Union und SPD in einer Großen Koalition. Die Opposition besteht aus den Fraktionen von Linken und Grünen, die zusammen nur 127 der 630 Parlamentarier stellen.
Das Problem: Für wichtige Minderheitenrechte, wie etwa das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses oder den Gang nach Karlsruhe mit einem Normenkontrollverfahren, also die Prüfung, ob ein Gesetz verfassungsgemäß ist, sind mindestens ein Viertel der Abgeordneten nötig. So viel Gewicht bringt die Opposition derzeit aber nicht auf die Waage.
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Worum dreht sich der Streit?
CDU, CSU und SPD versicherten im Koalitionsvertrag, die Minderheitenrechte im Bundestag zu schützen. Darauf wollten sich Grüne und Linke nicht verlassen. Sie forderten, ihre Rechte in Gesetzesform zu gießen. Union und SPD spielten dabei allerdings nicht mit. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter warf der Großen Koalition in diesem Zusammenhang eine "Arroganz der Macht" vor.
Was wollte die Linksfraktion erreichen?
Eine Verankerung der Oppositionsrechte im Grundgesetz. Große Koalitionen könne es schließlich immer wieder geben, betonte der langjährige Linksfraktionschef Gregor Gysi.
Wie begründen die Verfassungsrichter ihre Entscheidung?
Es dürfe keine Ungleichbehandlung von Abgeordneten geben, erklärten die Karlsruher Richter. Jeder Parlamentarier habe dieselben Rechte, ob er nun einer Oppositions- oder einer Regierungsfraktion angehöre.
Wie reagiert die Opposition auf die Niederlage?
Gysi sagte, er sei trotz der Niederlage zufrieden. Seiner Überzeugung nach hat das Gericht den Fraktionen den Weg geebnet, mit sogenannten Organstreitverfahren gegen Gesetze vorzugehen, die sie für verfassungswidrig halten. Mit Organstreitverfahren können sich auch einzelne Abgeordnete an das Verfassungsgericht wenden.