Mehrheit für Grundgesetzänderung zu Klimaanpassung möglich
Für die von der SPD geforderte Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zeichnet sich eine Mehrheit im Bundestag ab - vorausgesetzt, die SPD gewinnt dafür auch ihre Koalitionspartner CDU und CSU. Grüne und Linke zeigten sich bereit, eine solche Verfassungsänderung mitzutragen. Bedenken kommen aber aus dem Kanzleramt.
Staatsminister Philipp Amthor wandte sich gegen "abstrakte Diskussionen über eine Verfassungsänderung". Zunächst sollte man über eine "optimale Nutzung schon bestehender Handlungsmöglichkeiten" reden, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die SPD möchte eine neue "Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz verankern. Für eine wirksame Anpassung an die Klimakrise brauche es "eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und schnelles Handeln ermöglicht", heißt es in einem Papier SPD-geführter Bundesministerien für die Kabinettsklausur Ende August.
Für Grundgesetzänderung ist Zweidrittelmehrheit nötig
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die schwarz-rote Koalition bräuchte dafür Unterstützung aus den Reihen von Grünen und Linken, wenn sie nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein will.
Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, könnte der Bund mehr beteiligt werden.
Grüne und Linke über Grundgesetzänderung gesprächsbereit
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge wies im Deutschlandfunk darauf hin, dass ihre Partei dies schon in der vergangenen Wahlperiode gefordert habe. "Es braucht dafür eine Grundgesetzänderung, und damals hätte es die CDU aus der Opposition heraus gebraucht, und die war nicht bereit mitzumachen." Wenn es die SPD jetzt schaffe, die CDU dazu zu bringen, sei das eine wichtige Maßnahme. Grünen-Chef Felix Banaszak sagte dem Fernsehsender Welt: "Die SPD bringt eine Forderung ins Spiel, von der sie weiß, dass die Union sie ablehnen wird."
Die Linke-Vorsitzende Ines Schwerdtner rief Union und SPD dazu auf, sich erst einmal untereinander zu verständigen. "Dann können sie sich gerne nach der Sommerpause bei uns in der Bundestagsfraktion melden." Man dürfe aber nicht nur über das Grundgesetz sprechen. "Wir sind da als Linke natürlich gesprächsbereit, wenn es um Verbesserungen im Grundgesetz geht. Aber wir können jetzt schon einfachgesetzlich sehr, sehr viel regeln." Schwerdtner nannte eine stärkere Finanzierung des kommunalen Hitzeschutzes, etwa durch eine höhere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer.
Amthor sieht keinen Automatismus für neue Mischfinanzierung
"Klimaanpassung ist selbstverständlich eine wichtige gesamtstaatliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam und auf Augenhöhe bewältigen müssen", sagte der im Kanzleramt für die Bund-Länder-Zusammenarbeit zuständige Amthor. "Aus dieser Erkenntnis folgt für mich aber kein Automatismus für eine neue verfassungsrechtlich verankerte Mischfinanzierung."
Der Staatsminister betonte, in der Gesamtdiskussion sollte nicht vergessen werden, dass der Bund schon heute beträchtliche Finanzmittel über bestehende Förderprogramme in die Fläche vergebe. Er nannte die Anpassung urbaner und ländlicher Regionen an den Klimawandel, den Waldumbau und die Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.
"Zudem hat der Bund insbesondere mit seinem "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" schon beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt, die - ganz ohne erneute Verfassungsänderung - auch für Maßnahmen der Klimaanpassung genutzt werden können", sagte Amthor. Diese Mittel könnten nicht nur im Rahmen der Bundeszuständigkeiten, sondern etwa im Hinblick auf den Länderanteil von 100 Milliarden Euro auch schon heute flexibel genutzt werden.
CSU reagiert mit strikter Ablehnung
Scharfe Kritik kam aus dem CSU-regierten Bundesland Bayern. Innenminister Joachim Herrmann erklärte, eine Grundgesetzänderung, die dem Bund neue Kompetenzen gebe und zu Zuständigkeitsstreitereien im Föderalismus führe, sei der völlig falsche Weg. "Wir brauchen weder Gemeinschaftsaufgaben noch Grundgesetzänderungen, sondern rasches konkretes Handeln für mehr Hitzeschutz von jeder Behörde in Deutschland in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich."
DGB will einen "Hitzegipfel"
Unterstützung erhielt die SPD vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sein stellvertretender Vorsitzender Stefan Körzell, forderte zudem einen "Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft, um über kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz zu beraten".
Joachim Rock, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, begrüßte das von der SPD ebenfalls geforderte Sofortprogramm zur Förderung von Klimaanpassung und Hitzeschutz für Pflegeheime, Krankenhäuser und Kitas. "Richtig zu lüften, ausreichend Wasser bereitzustellen oder andere kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, reicht angesichts extremer Hitze nicht aus."
Grundgesetzänderung beschäftigt schon Arbeitsgruppe
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erläuterte in der Bundespressekonferenz, die Umweltminister aller 16 Länder hätten bei ihrer Konferenz im Mai den Bund aufgefordert, eine Grundgesetzänderung voranzutreiben. Darum kümmere sich nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
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