Verfassungsgericht verhandelt über Euro-Hilfen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die umstrittenen Regeln für die Beteiligung d...
von  dpa

Karlsruhe - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die umstrittenen Regeln für die Beteiligung des Bundestags an Euro-Hilfsmaßnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. "Vertraulichkeit ist die Voraussetzung, dass wir überhaupt solche Instrumente einsetzen können."

Zwei Bundestagsabgeordnete der SPD hatten dagegen geklagt, dass wichtige Entscheidungen über Hilfen für notleidende Euro-Staaten von einem geheim tagenden Gremium aus nur neun Bundestagsabgeordneten beschlossen werden können. Sie sehen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt.

Schäuble betonte, die Situation in der europäischen Staatsschuldenkrise sei außergewöhnlich schwierig. "Wenn Märkte reagieren, reagieren sie überzogen. Dann kommt Panik", sagte Schäuble. Ohne die Einhaltung von Vertraulichkeit würde der Rettungsfonds EFSF in manchen Bereichen handlungsunfähig. Regierung und Parlament hätten nicht nur Verantwortung für Deutschland, sondern für die Stabilität der gemeinsamen Währung in Europa. Es liege in deutschem Interesse, "dass wir dieser Verantwortung gerecht werden", sagte der Finanzminister.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte dagegen in seiner Einleitung zur mündlichen Verhandlung, die verfassungsrechtlichen Spielregeln müssten "gerade auch in schwierigen Zeiten eingehalten werden". Es sei bislang nicht geklärt, welche Maßstäbe für ein Delegieren von Entscheidungsrechten des Bundestags an Ausschüsse gelten, so Voßkuhle. Im Plenum habe jeder einzelne Abgeordnete zumindest theoretisch die Möglichkeit, Entscheidungen mitzuprägen.

Der SPD-Abgeordnete Swen Schulz kritisierte, dass die Regelung eine Entscheidung des "Neuner-Gremiums" bei bestimmten Maßnahmen des EFSF zum Regelfall mache. Er habe die Erfahrung gemacht, "dass Bundesregierungen dazu neigen, ihre Entscheidungen als alternativlos und besonders eilbedürftig zu deklarieren", sagte Schulz. Er hatte gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Peter Danckert in Karlsruhe geklagt. Im Eilverfahren hatten die beiden Abgeordneten einen Etappensieg errungen: Das Gericht hatte die Regeln über das "Neuner-Gremium" im Oktober vorläufig ausgesetzt.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Peter Altmaier, verteidigte das Sondergremium. Die Mitglieder hätten eine besonders hohe Legitimation, da sie vom gesamten Bundestag gewählt werden - im Gegensatz etwa zu den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die von den Fraktionen benannt werden. "Der Bundestag war sich sowohl der verfassungsrechtlichen Herausforderung wie der praktischen Implikation bewusst", sagte Altmaier.

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