Regierung bleibt bei Pendlerpauschale hart

Die von CSU-Chef Huber geforderte Revision der Pendlerpauschale stößt bei der Bundesregierung auf Missfallen. Sie will die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten - und gibt sich in der Sache zuversichtlich.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Geld bekommen zurzeit nur Fernpendler
dpa Geld bekommen zurzeit nur Fernpendler

Die von CSU-Chef Huber geforderte Revision der Pendlerpauschale stößt bei der Bundesregierung auf Missfallen. Sie will die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten - und gibt sich in der Sache zuversichtlich.

Die Bundesregierung hat dem Vorstoß des CSU-Chefs Erwin Huber zur Neuregelung der Pendlerpauschale eine klare Absage erteilt. Es gebe aktuell keinen Handlungsbedarf, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Dienstag in Berlin. Zunächst müsse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der umstrittenen Änderung der Pauschalregelung abgewartet werden. Aus Sicht der Regierung spreche alles dafür, dass die jetzige Fassung das Karlsruher Gericht ohne Beanstandung passiert.

Huber hatte sich ein halbes Jahr vor der bayerischen Landtagswahl dafür stark gemacht, dass die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer gelten solle. Er wolle nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten. «Ich bin dafür, dass wir das jetzt beraten», hatte Huber dem Bayerischen Rundfunk gesagt. Anfang April wolle er dies im Koalitionsausschuss in Berlin zur Sprache bringen. Vertreter von SPD, aber auch der CDU kritisierten Hubers Vorstoß. Zustimmung kommt dagegen aus der FDP, von den Linken, vom DGB sowie von Automobilclubs. Steg stellte dagegen klar, dass es auch bei möglichen Konsequenzen aus dem Urteil bei den von der Großen Koalition vereinbarten Einsparungen im Bundeshaushalt von jährlich 2,5 Milliarden Euro bleiben werde. «Dieses Einsparziel kann nicht aufgegeben werden.» Dies gelte auch bei Neuregelungen. Das Finanzministerium hatte mehrfach angedeutet, dass am Ende die Regelung völlig ausgesetzt werden oder eine Reduzierung für alle kommen könnte, falls Karlsruhe einen Verstoß gegen die Verfassung sehen und die jetzige Vorgabe kippen sollte.

«In dieser Debatte ist es notwendig, jetzt auch die Geduld aufzubringen, bis Karlsruhe ein endgültiges Urteil gesprochen haben wird», so Steg. Er verwies darauf, dass es das ehrgeizige Ziel der Koalition sei, bis spätestens 2011 einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Berlin hatte die Pendlerpauschale Anfang 2007 abgeschafft und stattdessen eine Härtefallregel für Fernpendler eingeführt. Danach sind bei Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur noch vom 21. Entfernungskilometer an jeweils 30 Cent steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hält diese Neuregelung für verfassungswidrig. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird 2008 erwartet. (nz/dpa)

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.