Präimplantationsdiagnostik: Der schwierige Streit
BERLIN - Seltene Allianzen: Abgeordnete von CDU, SPD, FDP, Grüne und Linker legen gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Präimplantationsdiagnostik vor. Ein komplexes Thema und seine Hintergründe.
Es ist ein schwieriges Thema – so heikel und dem Gewissen so nahegehend, dass der Bundestag alle Fraktionsgrenzen aufgehoben hat: Gentests an Embryonen. Fünf Abgeordnete – je einer von CDU, SPD, FPD, Grünen und Linke – haben gestern ihren gemeinsamen Gruppenantrag für die behutsame Zulassung der Präimplantationsdiagnostik vorgelegt. Unter bestimmten strengen Bedingungen soll die PID in Deutschland erlaubt werden.
Ein Gesetz ist nötig – denn derzeit ist das schwierige Thema komplett ungeregelt. Auslöser ist der Berliner Arzt Matthias Bloechle. Eine seiner Patientinnen ist Sonja Werner (29) aus Redwitz. Vier Fehlgeburten hatte sie, dann wandte Bloechle PID an, testete die Embroys vor der Einpflanzung auf ihre Lebensfähigkeit – das Ergebnis heißt Maxima, ist heute vier Jahre alt, das Glück ihrer Eltern und das deutschlandweit einzige bekannte PID-Kind. Bloechle zeigte sich danach selbst an – und der Bundesgerichtshof entschied im Sommer in seinem Fall: PID ist nicht, wie bisher angenommen, durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Es ist einfach gar nicht geregelt.
Also wird nun an einem neuen Gesetz gearbeitet – und die Fronten verlaufen quer durch alle Lager. Die Naturwissenschaftlerin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist ebenso dagegen wie die hochschwangere SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und der Münchner CSU-Mann Johannes Singhammer. Der CDU-Parteitag entschied sich nach heftiger Debatte mit sehr knapper Mehrheit neulich ebenfalls dagegen.
Gestern aber war der Tag der Befürworter: Einträchtig nebeneinander aufgereiht präsentierten Jerzy Montag (Grüne), Petra Sitte (Linke), Carola Reimann (SPD), Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach (FPD) ihren Antrag für eine Zulassung der Diagnostik. Flach: „Ziel ist es, Paaren mit einem sehnlichen Kinderwunsch, bei denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben, die Chance auf ein gesundes Kind zu geben.“ Die Frau von der Linken: „Die PID steht am Ende einer qualvollen Kette von Versuchen, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen. Zwei Drittel der betroffenen Eltern haben bereits ein krankes Kind und sagen: Wie möchten dieses Leiden einem zweiten Kind ersparen.“ Der CDU-Mann: „Wir wollen ein Signal, dass der Gesetzgeber sich der Not dieser betroffenen Paare annimmt.“ Die PID wäre nur in engen Grenzen erlaubt, eine Ethik-Kommission muss jeden Fall prüfen.
Ganz neue Frontstellungen: Der grüne Abgeordnete Jerzy Montag sagt, es verstoße gegen das Menschenrecht der Eltern, ihnen PID zu verweigern; sein Kollege Volker Beck entgegnet, es verstoße gegen die Menschenwürde des Kindes, es „zu verwerfen“ – assisistiert von Singhammer: „Es ist politisch nicht möglich, Differenzierungen bei menschlichem Leben vorzunehmen.“ Lautstark warnt auch Alois Glück, Chef des Zentralrats der Katholiken: „Wenn wir entscheiden, welcher Embryo eine Chance erhält, überschreiten wir Grenzen.“
Drei Gesetz-Entwürfe sind am Entstehen: der von gestern, ein noch stärker einschränkender und ein Verbot. Die Mehrheitsverhältnisse sind völlig unklar.
tan