Der Sieg für die Homo-Ehe

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe verfügt: Gleiche Rechte auch in Steuerfragen. Die AZ erklärt, was das bedeutet und wie es jetzt weitergeht
tan |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Thomas Niederbühl (51, auf dem Foto links) und Freund Heinz Bänzinger.
Schlüter Thomas Niederbühl (51, auf dem Foto links) und Freund Heinz Bänzinger.

Karlsruhe - Zwölf Jahre nach der Einführung von homosexuellen Lebenspartnerschaften kommt der entscheidende Schritt zu einer völligen Gleichstellung mit der Ehe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Lebenspartner im Steuerrecht genauso behandelt werden müssen wie Eheleute. Alle Parteien bis auf die Union reagierten mit großer Zustimmung.

Was steht in dem Urteil? Der Gesetzgeber hat homosexuelle Partnerschaften gleichzustellen. Das heißt, dass sie auch vom Ehegattensplitting profitieren – und zwar rückwirkend ab 1. August 2001. Auch die Lebenspartnerschaft sei eine Verantwortungsgemeinschaft, Unterschiede zur Ehe seien im Laufe der Jahre abgebaut worden, stellen die Richter fest. Eine Benachteiligung wegen der sexuellen Orientierung, wie sie hier vorliege, brauche eine besondere Begründung. Die aber gebe es nicht: „Es bestehen keine gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung.“

Wie funktioniert das Splitting? Es verschafft einem Ehepaar Steuervorteile. Und zwar je mehr, desto größer die Einkommensunterschiede zwischen den Partnern sind. Verdient einer gar nichts, ist der Bonus am größten. Haben beide fast das gleiche Einkommen, schmilzt der Steuervorteil. Beispiel: Verdient einer 60000 Euro im Jahr und der andere null, wird angenommen, dass beide 30000 Euro erwirtschaftet hatten. Auf die ersten 30000 Euro eines Einkommens werden aber viel weniger Steuern fällig als auf den Teil zwischen 30000 und 60000.

Was kostet und was bringt das also? Aktuell bekommt ein Ehepaar im Schnitt 1300 Euro als Splitting-Vorteil. Die maximal mögliche Summe (bei Topverdienern) liegt bei 16600 Euro Bonus. Weil der Steuervorteil laut Karlsruhe rückwirkend seit 2001 gewährt werden muss, bekommt ein homosexuelles Paar nun im Extremfall 199200 Euro. Orientiert man sich an dem 1300-Euro-Durchschnitt für Ehepaare, wären es immer noch 15600 Euro. Allerdings gehen Experten davon aus, dass die Summen niedriger sind: weil das Modell, dass ein Partner daheimbleibt, bei Homosexuellen viel seltener vorkommt. Das Finanzministerium schätzt die Gesamtkosten für das Schwulen-Splitting auf 30 Millionen Euro – für die Ehepaare sind es 15 Milliarden.

Wie sind die Reaktionen? „Ich bin überglücklich. Gleiche Liebe, gleiche Rechte, gleiche Ehe“, so Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Guido Westerwelle (FDP): „Es ist an der Zeit, dass das Steuerrecht so modern wird wie unsere Gesellschaft.“ Die FDP kritisierte, dass sich ihr Koalitionspartner bisher verweigert habe. In der Union herrschte lange Schweigen. CSU-General Alexander Dobrindt sagte, die Privilegien der Ehe müssten außer Frage stehen. Für heute früh, acht Uhr, hat die Unionsfraktion eine Sondersitzung angesetzt.

Wie geht es jetzt weiter? Vorläufig gilt, so Karlsruhe, das Eherecht auch für Homosexuelle. Der Gesetzgeber muss das aber regeln, zum Beispiel auch für die Fälle, wo die Steuerbescheide schon rechtskräftig sind. Betroffene sollten abwarten, was jetzt im Gesetz steht. Wie schnell es kommt, hängt einzig von der Union ab. Alle anderen drängen darauf. Aber auch FDP-Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wie CDU-Minister Wolfgang Schäuble (CDU) sagen ausdrücklich, ein Gesetz könne rasch verabschiedet werden. Sind Ehe und Homo-Ehe jetzt gleich? Karlsruhe hat viele Passagen gekippt, die Homosexuelle benachteiligt hatten, etwa im Beamten- oder Erbschaftsrecht. Die Steuer-Entscheidung wird als Durchbruch gesehen. Jetzt sind nur noch sehr wenige Punkte anders, etwa im Adoptions- oder im Schenkungsrecht.

Das sagen zwei Münchner Paare zum Urteil

„Wir wussten, dass da was ansteht“, sagt Thomas Niederbühl.

„Es ist eine glatte Ohrfeige für die CSU“, kommentiert Thomas Niederbühl (51, auf dem Foto links) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für die Homo-Ehe. Er sitzt für die Rosa Liste seit 1996 im Münchner Stadtrat und kämpft seit langem für die rechtliche Gleichstellung der Homo-Ehe. Als eines der ersten Paare ließ er seine Partnerschaft mit Heinz Bänziger im November 2001 eintragen. „Das Finanzielle ist mir persönlich gar nicht so wichtig“, sagt Niederbühl. Und: „Ich bin ohnehin der Meinung, dass das nicht mehr zeitgemäße Ehegattensplitting überarbeitet werden muss. Aber so lange es das Ehegattensplitting noch gibt, muss es auch eine Gleichberechtigung geben“.

 Und so sieht Niederbühl das Gerichtsurteil als Zwischenetappe im langen Kampf für die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben. Der Richterspruch aus Karlsruhe kam für ihn nicht überraschend. „Wir wussten, dass da was ansteht. Wir haben alle damit gerechnet.“ Trotzdem war nach dem Urteil gestern die Freude riesig. „Endlich“, war Niederbühls erster Gedanke. Ein Wort das er beim AZ-Interview lange dehnt. Immer wieder habe das Verfassungsgericht in seinen Urteilen mehr Gleichstellung verlangt. Am Gestaltungswillen der Regierung habe sich aber kaum etwas geändert: „Das dauert immer ewig lange. Es sind jetzt über zehn Jahre, die wir für die Gleichberechtigung der Lebenspartnerschaften kämpfen.“ Niederbühl über seine Pläne nach dem Urteil des Verfassungsgerichts: „Jetzt muss ich mal zum Steuerberater und alles besprechen“. Denn obwohl es ihm nicht aufs Geld ankommt, sagt er: „Das darf nicht nur Symbolpolitik bleiben.“

„Wir werden eine kleine Party feiern“, freut sich Stephanie Gerlach:

 

„Als durchgesickert ist, dass das Urteil am Donnerstag kommt, hab’ ich in der Früh gleich das Radio angemacht. Und trotz der gewissen Erwartung war es dann eine freudige Überraschung.“ Buchautorin und Bloggerin Stephanie Gerlach (52, Foto) lebt mit Barbara Stenzel in München. Das Paar hat ihre Partnerschaft 2002 eintragen lassen. Seit einigen Jahren hat Stephanie Gerlach Einspruch gegen ihre Steuerbescheide eingelegt – weil sie beim Ehegattensplitting auf eine Gesetzesänderung hoffte und gegen die Ungleichbehandlung ihrer Partnerschaft gegenüber einer Ehe ankämpfen wollte. Leider habe sie mit den Einsprüchen nicht schon 2002 begonnen. Aber: „Ein bisschen was wird es schon geben“, freut sie sich über die zu erwartende Steuer-Neuregelung.

„Gerade bei Regenbogenfamilien war das Ehegattensplitting virulent“, sagt Gerlach. „Denn wenn Kinder betreut werden, verdienen viele Partner zumindest zeitweise oft unterschiedlich viel Geld.“ Deshalb kommentiert die Autorin das Urteil des Verfassungsgerichts als „ganz wichtigen Schritt“. Damit soll es nicht aufhören. „Es wäre endlich an der Zeit, jetzt auch die Ehe zu öffnen“, fordert sie. Und: „Es ist unglaublich, wie lange dieser Kampf schon dauert.“ Ganze Bücher hat Stephanie Gerlach über das Thema Regenbogenfamilien geschrieben, auf ihrer Internet-Seite „rainbowfamilynews.de“ kommentiert sie in Blog-Beiträgen die politischen Entscheidungen zu diesem Thema. So auch gestern, als der Richterspruch aus Karlsruhe kam. Doch dann stand nach dem Urteil erst einmal Feiern auf dem Plan: „Wir werden am Abend sicher anstoßen und eine kleine Party feiern“, so Gerlach.

 

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.