Bundestagswahl 2009 verfassungswidrig
Eigentlich müssten die Regeln, nach denen der Bundestag gewählt wird, geändert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Die Koalition aber wird es vor der Wahl wohl nicht mehr tun.
Der neue Bundestag wird im September kommenden Jahres voraussichtlich noch nach dem alten, teilweise verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt. Die Regierungskoalitionen von SPD und Union werden nach Angaben des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), vorher keinen Vorschlag für eine Novelle vorlegen. «Wir glauben, dass wir schon zu nahe an der Bundestagswahl sind, die Vorbereitungen laufen und es handelt sich um einen extrem schwierigen Sachverhalt», sagte Röttgen der «Süddeutschen Zeitung». In einer solchen Situation würde eine Änderung Misstrauen erzeugen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Juli eine Klausel im Wahlrecht gekippt, die dazu führen kann, dass eine Partei durch einen Stimmengewinn unter dem Strich einen Abgeordnetensitz einbüßt. Auslöser des paradoxen Effekts sind die sogenannten Überhangmandate, die anfallen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direkt- als Listenmandate erzielt. Die Karlsruher Richter schrieben in ihrem Urteil vor, dass die gesetzliche Grundlage für Bundestagswahlen bis Mitte 2011 geändert werden muss. Seitdem wurde mehrfach die Forderung laut, das Wahlrecht schon für die Bundestagswahl 2009 zu ändern. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der sich ebenso wie Fraktionschef Peter Struck für eine schnelle Neuregelung eingesetzt hatte, sagte der «Süddeutschen Zeitung», noch habe man zwischen den Koalitionsfraktionen keine endgültige Entscheidung getroffen. «Ich habe die Sache noch nicht ganz aufgegeben.» Aus beiden Fraktionen verlautet dem Bericht zufolge, Grund für die Zurückhaltung sei nicht allein die knappe Zeit. Es gebe auch Sorgen in beiden großen Volksparteien, sich in größeren Flächenländern durch eine Neuregelung schlechter zu stellen. (dpa)