Baukindergeld: Wie viel und für wen - das plant die Bundesregierung

Wie sichern sich Familien die staatliche Unterstützung? Ab wann kann sie beantragt werden – und wo? Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Baukindergeld.
Berlin - Stark steigende Mieten bei Neuvermietungen, teure Grundstückspreise in Ballungsräumen, in die Höhe schnellende Kosten beim Wohnungsbau und ein ungebremster Anstieg beim Kauf einer Immobilie in den Innenstädten – die Lage am Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren drastisch verschärft.
Vor allem für junge Familien mit Kindern wird es immer schwieriger, etwas Passendes zu finden. Für Union und SPD ist daher klar: "Wir müssen für mehr Wohnraum und bezahlbare Mieten sorgen", sagt Ulrich Lange, der für das Thema Bauen zuständige stellvertretende Unions-Fraktionschef.
Bis 2021 sollen deutschlandweit 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen, "denn die Wohnsituation ist eine sozial-gesellschaftliche Frage, die die Menschen bewegt", so der CSU-Abgeordnete.
Ein wichtiges Element ist dabei das Baukindergeld, das noch in diesem Jahr eingeführt werden soll. Die Koalitionäre haben mittlerweile die Eckpunkte vereinbart (die unserer Zeitung vorliegen), die letzten Details sollen bis zum Sommer folgen. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer bekommt das Baukindergeld der Bundesregierung?
Anspruch hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder kauft. Zur Familie gehören alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um das Baukindergeld zu erhalten?
Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie muss bei einem Kind unter 90.000 Euro, bei zwei Kindern unter 105.000 Euro und bei drei Kindern unter 120.000 Euro liegen. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 15.000 Euro.
Maßgeblich sind dabei die durchschnittlichen Einkünfte der beiden letzten Kalenderjahre vor der Antragstellung.
Die berücksichtigten Kinder müssen in dem geförderten Wohneigentum leben. Nach dem Einzug in die selbst genutzte Immobilie muss daher die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorgelegt werden.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Pro Kind und Monat erhält jede Familie 100 Euro – und das zehn Jahre lang. Bei einer Familie mit einem Kind sind das 12.000 Euro, bei zwei Kindern erhöht sich das Baukindergeld auf 24.000 Euro. Die Förderung gibt es auch, wenn die Kinder während dieses Zeitraums erwachsen werden, entscheidend ist, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind.
Gibt es einen Stichtag?
Ja. Die Förderung der Familien soll nach den Plänen der Koalitionäre rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten. Das heißt, wer im vergangenen Jahr eine Wohnung gekauft oder mit dem Bau eines Hauses begonnen hat, geht leer aus. Entscheidend ist das Datum des notariell beglaubigten Kaufvertrags oder der Baugenehmigung durch die jeweilige Bauverwaltung.
In Fällen, in denen es keiner Baugenehmigung bedarf, gilt der Anspruch auf das Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte. Weitere Konkretisierungen erfolgen mit der endgültigen Ausgestaltung des Förderprogramms der staatlichen Förderbank KfW.
Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?
Nach dem Willen der Großen Koalition sollen die Anträge ab August bei der KfW gestellt werden können. In dem von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Haushaltsentwurf, der noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, werden für dieses Jahr 400 Millionen Euro bereitgestellt.
Ist das Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen des Bundes kombinierbar?
Ja, es soll mit anderen Fördermitteln im Grundsatz flexibel kombinierbar sein, beispielsweise mit den Zuschüssen zur energetischen Gebäudesanierung. Auch planen Union und SPD ein Bürgschaftsprogramm der KfW einzuführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises oder der Baukosten bei der Kreditfinanzierung von selbst genutztem Eigentum abgesichert werden kann. Dadurch kann zusätzlich das beim Erwerb erforderliche Eigenkapital gesenkt werden.
Was sagen die Kritiker?
Der Bund der Steuerzahler wie die Opposition lehnen das Baukindergeld ab. Sie warnen, dass der eigentlich erwünschte positive Effekt des Baukindergeldes verpuffen wird, weil es zu einer weiteren Kostenexplosion und Verteuerung beim Kauf oder Bau einer Immobilie kommen werde. Da zudem fast 90 Prozent aller Familien Anspruch auf das Baukindergeld hätten, gelte das „Prinzip Gießkanne“ statt gezielter Förderung.
Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange dagegen verteidigt die Maßnahme im AZ-Gespräch: "Wir unterstützen gerade junge Familien dabei, sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu können." Das Baukindergeld setze dafür die richtigen Anreize. "Das ist für uns auch eine Frage der Generationengerechtigkeit."
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