Apothekenreform passiert Bundesrat

Schneller an wichtige Arznei: Apotheken dürfen künftig bei Dauermedikamenten ohne Rezept aushelfen. Außerdem dürfen sie neue Leistungen anbieten: von der Tetanus-Impfung bis zur Blutabnahme.
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Apotheken bekommen mehr Befugnisse, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. (Symbolbild)
Apotheken bekommen mehr Befugnisse, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. (Symbolbild) © Martin Schutt/dpa
Berlin

Apotheken können künftig mehr Leistungen wie Impfungen, Vorsorge und Tests anbieten und in bestimmten Fällen auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Eine entsprechende Reform der schwarz-roten Koalition, die der Bundestag bereits verabschiedet hatte, ließ der Bundesrat in Berlin passieren.

Konkret sollen Apotheken unter anderem neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen angeboten werden können, zum Beispiel auch gegen Tetanus. Erlaubt werden sollen auch Blutabnahmen, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. 

Medikamente dürfen zudem künftig ohne ärztliche Verordnung ausgegeben werden, wenn es sich um seit längerem eingenommene Arzneimittel handelt und das Fortführen einer Therapie keinen Aufschub erlaubt. Erlaubt sein soll dann die einmalige Abgabe der kleinsten Packung gegen Selbstzahlung.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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