Abgeordnete fordern Widerspruchslösung bei Organspende

Deutschland liegt bei der Organspende deutlich hinter anderen Ländern zurück. Nach Ansicht einer Gruppe von Abgeordneten soll sich das ändern – durch eine umstrittene Neuregelung.
dpa |
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Bei den Organspenden erreicht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn nur einen hinteren Rang. (Archivbild)
Bei den Organspenden erreicht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn nur einen hinteren Rang. (Archivbild) © Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin

Eine Gruppe von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg fordert eine grundlegende Neuregelung der Organspende in Deutschland. Ab dem Jahr 2030 soll demzufolge jede und jeder zunächst als Organspender gelten, außer, man widerspricht. Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann sagte, in den vergangenen Jahren sei bereits viel getan worden, um mehr lebensrettende Spenderorgane etwa durch Verbesserungen in den Krankenhäusern zu erreichen. "Aber alles das hat nichts bewirkt", sagte die Wirtschaftsstaatssekretärin.

Die Gruppe schlägt daher eine Widerspruchsregelung vor. Künftig solle jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein, wenn er eingewilligt oder nicht explizit widersprochen habe, sagte die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar. Connemann ergänzte: "Jeder von Ihnen und von uns kann zum Lebensretter, zur Lebensretterin werden."

Neue ethische Debatte im Bundestag

Am Vortag hatte eine weitere Gruppe – ebenfalls aus Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen – vor einer solchen Widerspruchsregelung gewarnt. Diese wäre ein "Grundrechtseingriff", so diese Parlamentarier.

Dieses Argument wies die Gruppe um Connemann, Dittmar sowie weitere Abgeordneten von Grünen und Linken zurück. "Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender oder zur Organspenderin", versicherte Grünen-Politiker Armin Grau.

Somit steuert der Bundestag erneut auf eine ethische Debatte im Plenum zu, bei der die im normalen Politikbetrieb üblichen Fraktionsgrenzen nicht zählen. Dittmar sagte, angestrebt sei die erste Lesung des Antrags ihrer Gruppe vor der Sommerpause und eine Entscheidung darüber vor Jahresende. Wegen langer Übergangsfristen, während denen die Menschen in Deutschland breit informiert werden sollen, solle das Gesetz dann am 1. Januar 2030 "scharf geschaltet" werden.

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