CSU-Politiker Ullrich klagt in Karlsruhe gegen Wahlrecht

Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich aus Augsburg will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Bundestagswahlrecht klagen. "Ich bin optimistisch, aber es geht auch um etwas Grundlegendes", sagte er dem Radiosender "Antenne Bayern".
Ullrich gehörte zu den 23 Gewinnern eines Wahlkreises bei der Bundestagswahl im Februar 2025, die wegen des neuen Wahlrechts aber nicht in das Parlament einziehen durften. Dieser Fall trat ein, wenn eine Partei weniger Zweitstimmen erzielte, als ihnen durch gewonnene Wahlkreise Mandate im Parlament zustand. Deutschlandweit gab es 2025 299 Wahlkreise.
"Wir haben jetzt zwei Monate Zeit, zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, das werden wir auch tun, weil die Anwendung dieses Ampelwahlrechts selbst rechtsfehlerhaft war", sagte Ullrich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er zudem, dass der anstehenden Verfassungsbeschwerde eine Ablehnung des Bundestags zu einer eingereichten Wahlprüfungsbeschwerde vorausgegangen war. Die frühere Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte in der vergangenen Wahlperiode das Wahlrecht reformiert, Ziel war es dabei, die Zahl der Abgeordneten im Bundestag zu begrenzen.
Ullrich: Geht um Frage der Demokratie
Ullrich sagte, es gehe ihm dabei weniger um sein persönliches Schicksal, sondern um "viele zehntausend Augsburgerinnen und Augsburger, die die CSU und mich gewählt haben". Durch das neue Wahlrecht seien sie um ihre Vertretung im Deutschen Bundestag betrogen worden. Dies sei eine klare Verletzung grundlegender demokratischer Spielregeln, nirgendwo auf der Welt gebe es eine Situation, in der in Wahlkreisen gewählt werde und der Sieger nicht ins Parlament einziehe. "Es geht schon um die Frage, wie gehen wir mit Demokratie in unserem Land um."
Insgesamt betraf die Wahlreform 15 CDU-Politikerinnen und Politiker, vier Kandidierende der AfD, drei der CSU und eine Kandidatin der SPD. Sechsmal trat der Fall in Baden-Württemberg auf, in Hessen gab es den Fall in fünf Wahlkreisen, in Bayern und Rheinland-Pfalz in je drei Wahlkreisen. Jeweils einmal gingen Wahlkreisbewerber oder -bewerberinnen in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein leer aus.