Was dürfen Deutschlands Nachrichtendienste künftig?
Die Bundesregierung will das Recht der Nachrichtendienste grundsätzlich neu ordnen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der für die Auslandsaufklärung zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) sollten zu "echten Geheimdiensten" werden. Im Bundestag beginnen jetzt die Beratungen über die Reformvorschläge. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Warum soll es jetzt eine Reform geben?
Die Bundesregierung begründet das vor allem mit der veränderten Sicherheitslage. Deutschland sei zunehmend Ziel von Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und Desinformationskampagnen. Solche Angriffe werden als "hybrid" bezeichnet, weil dabei unterschiedliche Mittel miteinander verbunden werden – etwa Hackerangriffe, Einflussnahme, Spionage, Sabotage, Anschläge und andere verdeckte Operationen.
Viele Geheimdienste anderer Länder, mit denen Deutschland Informationen austauscht, dürfen heute schon mehr. Sie können daher auch mehr liefern, etwa Hinweise auf Waffenkäufe von Extremisten oder Sabotageoperationen fremder Mächte. "Unsere Dienste müssen auf Augenhöhe mit unseren Verbündeten arbeiten können, das fördert die gleichwertige Zusammenarbeit und erhöht die Sicherheit", sagt SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede.
Außerdem ergibt sich Änderungsbedarf aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dabei geht es unter anderem um die Neufassung der Regeln zur Übermittlung von Nachrichtendienst-Daten an andere Behörden.
Was soll der BND künftig zusätzlich dürfen?
Die wichtigste Änderung ist, dass er künftig unmittelbar auf eine Bedrohung reagieren könnte - etwa durch die Zerstörung der IT einer staatlich gelenkten Hackergruppe. Denkbar wäre auch, Produktions- oder Lieferketten zu manipulieren, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern. Mit Blick auf Russland hatte BND-Präsident Martin Jäger bei der Münchner Sicherheitskonferenz gesagt: "Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir viel öfter beweisen sollten, dass wir in der Lage sind, sehr ähnliche Dinge zu tun, damit auch die andere Seite den Schmerz spürt." Tötungen sollen aber weiter nicht zum Repertoire deutscher Nachrichtendienste gehören.
Welche Fähigkeiten braucht der Bundesnachrichtendienst dafür?
IT-Fachleute, die digitale gegnerische Systeme stören können und eine technisch noch bessere Auswertung, sind nötig. Nicht ohne Risiko ist zudem die Platzierung von Saboteuren beziehungsweise deren Rekrutierung für praktische Störmanöver, etwa solche, die sich gegen die Rüstungsindustrie einer fremden Macht richten. Zudem müssten in einem ersten Schritt konkrete Ziele bestimmt werden, um kurzfristig ein abschreckendes Signal zu senden, sollte dies in einer Bedrohungslage politisch für notwendig erachtet werden.
Und was ist mit dem Inlandsnachrichtendienst?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt auch weiterhin Informationen über extremistische Gruppierungen und betreibt Spionageabwehr. Unter engen Voraussetzungen soll das BfV künftig Wohnungen oder Geschäftsräume heimlich betreten dürfen - etwa um Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung zu installieren, auch um Waffen beziehungsweise Sprengstoff unschädlich zu machen. Festnahmen oder Vernehmungen, wie sie der Polizei erlaubt sind, blieben dem Verfassungsschutz weiterhin untersagt. Ausgeweitet werden sollen zudem die Möglichkeiten der Überwachung verschlüsselter Kommunikation.
Welche weiteren Änderungen sind vorgesehen?
Generell gilt: Je stärker eine Maßnahme in Grundrechte eingreift, desto höher sind die Voraussetzungen für ihren Einsatz. Neu geregelt werden sollen unter anderem der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Analyse großer Datenbestände und der biometrische Abgleich von Bildern. Änderungen soll es auch bei der Weitergabe von Informationen an andere Behörden und in bestimmten Fällen an private Stellen geben, etwa wenn dies für den Schutz wichtiger Anlagen notwendig ist.
Was ändert sich bei der Kontrolle?
Der Unabhängige Kontrollrat, ein gerichtsähnliches Gremium, soll die Rechtmäßigkeit bestimmter Maßnahmen von BND und BfV überprüfen - durch eine Vorabkontrolle, aber auch in Bezug auf den Datenschutz. Mit dem Ausbau seiner Befugnisse gehe eine Stärkung der Kontrolle der Dienste einher, betont die SPD. "Das ist für uns ein absolutes Muss und das werden wir uns auch in den parlamentarischen Beratungen noch einmal genau anschauen", sagt Eichwede.
Was sagt die Opposition?
Die stärkste Ablehnung kommt von der Linksfraktion. Ihre Innenexpertin Clara Bünger sagt: "Es droht nicht weniger als die faktische Abschaffung des Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei, einer zentralen Lehre aus dem deutschen Faschismus."
Die AfD ist zwar dafür dem BND mehr operative Fähigkeiten zuzubilligen und hat dazu auch einen eigenen Entwurf vorbereitet. Eine Erweiterung der Befugnisse des BfV ist darin aber nicht vorgesehen. Zum Entwurf der Bundesregierung sagt ihr Abgeordneter Stefan Keuter: "In der jetzigen Form würden wir ihn ablehnen."
Die Grünen-Fraktion ist generell für eine umfassende Reform des Rechts der Nachrichtendienste, hat jedoch eigene Ideen, was eine effektivere Kontrolle angeht. Ihre parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, sagt zudem, der Entwurf erkläre nicht ausreichend, weshalb "der Verfassungsschutz jetzt mit polizeilichen Gefahrenabwehrbefugnissen ausgestattet werden soll, aber weiterhin im Geheimen agieren soll".
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