Vetternwirtschaft bei der AfD? Warum die bayerischen Parteien ihre ganz eigene "Verwandtenaffäre" hatten

Das Ausmaß der Affäre ist noch nicht absehbar: AfD-Mandatsträger in Bund und Ländern haben Verwandte offensichtlich als Mitarbeiter beschäftigt, und zwar überkreuz. Die Entrüstung darüber ist groß, doch auch und gerade CSU-Politiker müssten sich bei moralischen Verurteilungen eigentlich zurückhalten.
Denn nicht wenige Christsoziale haben es in vergangenen Jahren toll getrieben. Die Bombe der bayerischen "Verwandtenaffäre" platzte im Wahljahr 2013.
"Überkreuz"? Damals gar nicht nötig
"Überkreuz"-Beschäftigungen von Verwandten ersten und zweiten Grades hatten die bayerischen Landtagsabgeordneten gar nicht nötig. Sie beschäftigten Kinder und Ehefrauen ganz direkt als ihre Mitarbeiter und ließen den Steuerzahler dafür aufkommen.
Zwar war zum 1. Januar 2000 eine Regelung in Kraft getreten, wonach Mitgliedern des Bayerischen Landtags die Kosten für Mitarbeiterverträge mit Verwandten ersten Grades (Ehefrauen, Kinder) nicht mehr erstattet wurden, doch nicht wenige Parlamentarier –darunter auch Kabinettsmitglieder – sorgten vor und schlossen solche Verträge noch rasch vor dem Stichtag ab.
Denn es wurde eine unbefristete Übergangsregelung für "Altfälle" in Aussicht gestellt, von der viele Gebrauch machten.

Auf öffentlichen Druck hin legte die damalige Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) eine Liste von Abgeordneten vor, welche die "Altfallregelung" nutzten - und die war weitaus länger als erwartet.
Seehofer übte massiven Druck aus
Bei der CSU hatten nicht weniger als 56 Abgeordnete die Altfallregelung genutzt, bei der SPD 21 (heutige Fraktionsstärke: 17) und bei den Freien Wählern und den Grünen jeweils einer.
Als besonders dreist wurde empfunden, dass auch fünf Mitglieder des damaligen Kabinetts von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) auf steuerfinanzierte familiäre Unterstützung zurückgriffen. Seehofer sah die Chancen der CSU bei der bevorstehenden Landtagswahl im September 2013 in Gefahr und übte auf die Verwandten-Beschäftiger seines Kabinetts massiven Druck aus.
Minister mussten das Geld zurückzahlen oder spenden
Daraufhin zahlten die betroffenen Minister und Staatssekretäre das für die Beschäftigung ihrer Verwandten bezogene Geld ganz oder teilweise zurück oder spendeten es für wohltätige Zwecke.
Auch der Landtag reagierte schnell. Bereits im Mai 2013 wurden Verschärfungen des Abgeordnetenrechts verabschiedet, die Beschäftigungen von Familienmitgliedern bis zum vierten Grad untersagt. "Überkreuz-Anstellungen" sind seither ebenfalls verboten – übrigens anders als im Bundestag.
Wie viel Geld aus Haushaltsmitteln fünf Kabinettsmitglieder für die Beschäftigung von Familienmitgliedern aus Haushaltsmitteln bezogen hatten, rückte die Staatskanzlei erst nach einem verpflichtenden Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs heraus.

Zu intensiv hatte der damalige CSU-Fraktionsvorsitzende Georg Schmid von den zunächst äußerst liberalen Mitarbeiter-Regeln Gebrauch gemacht, der 22 Jahre lang seine Ehefrau als Mitarbeiterin beschäftigt hatte.
Schmid wurde zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt
2015 wurde Schmid wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu 16 Monaten auf Bewährung und 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Von seinem Amt als Fraktionschef war er schon vorher zurückgetreten und hatte auf eine erneute Kandidatur für ein Abgeordnetenmandat verzichtet.
AfD sprach von "Altparteien-System"
Die AfD wurde erst in dem Jahr gegründet, in welchem die "Verwandtenaffäre" in Bayern Schlagzeilen machte. Im Bundestagswahlkampf 2013 brandmarkten ihre Vertreter die Affäre als Beweis für das "Altparteien-System" und die dort gepflegten "Amigo-Strukturen", die ihr jetzt zur Last gelegt werden.
Nach ihrem Einzug in den Bayerischen Landtag 2018 griff die AfD das Thema der Abgeordnetenbezüge immer wieder auf.