Verfassungsklage gegen Ökostrom-Reform geplant

Verbraucherschützer und Solarbranche wollen gegen die Ökostrom-Reform vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Abgabe für Supermärkte oder größere Privathaushalte, die sich selbst mit Solarstrom versorgen, gegen das Grundgesetz verstoße.
dpa |
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Verstoß gegen das Grundgesetz? Verbraucherschützer und Solarbranche wollen gegen die Ökostrom-Reform vor dem Bundesverfassungsgericht klagen

Berlin -  Das Argument der möglichen Kläger: Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Abgabe für Supermärkte oder größere Privathaushalte, die sich selbst mit Solarstrom versorgen, gegen das Grundgesetz verstoße.

Dies wird von Verbraucherschützern unter Verweis auf ein Rechtsgutachten betont, das in Berlin vorgestellt wurde. Kritisiert wird, dass Industriefirmen, die sich selbst mit Strom versorgen, weniger stark belastet werden.

Während für Solar-Eigenstrom künftig eine Abgabe von drei Cent je Kilowattstunde erhoben werden soll, ist bei neuen fossilen Kraftwerken, über die sich Industrieunternehmen mit Strom selbst versorgen, nur eine Abgabe von knapp einem Cent geplant.

Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, kritisierten, dass große Teile der Industrie weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit würden. "Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten", kritisiert Körnig.

Das Gutachten argumentiert, dass die geplante Eigenstrom-Abgabe gegen das Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes verstoßen könnte. Hintergrund ist eine vom Kabinett beschlossene Neuregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dabei geht es um die wachsende Eigenstromversorgung.

Bisher kann man sich die EEG-Umlage so sparen - das erhöht aber die Kosten für die anderen Stromverbraucher, weil sich der Kreis der Umlagezahler verringert. Bis zu einer Nennleistung von 10 Kilowatt ist aber weiterhin keine Abgabe fällig. Das betrifft vor allem Bürger, die eine kleine Solaranlage auf dem Dach haben.

Kanzlerin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte im Bundestag ausdrücklich die Einigung mit der EU-Kommission über die Rabatte der deutschen Industrie bei der Ökostrom-Förderung, die sich wie bisher auf ein Volumen von rund fünf Milliarden Euro belaufen könnten. Es könne nicht gewollt sein, "dass wir durch die Energiewende unsere eigenen Stärken schwächen", sagte sie und dankte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für seinen Einsatz in Brüssel. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte dagegen, die kleinen Leute müssten die Zeche zahlen, "früher hätte so eine Regelung der SPD die Schamesröte ins Gesicht getrieben".

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