Union will Macht des Kontrollgremiums stärken

Zur besseren Kontrolle der Geheimdienste will die Union dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium mehr Befugnisse geben. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.
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Solche Gremien sollen künftig mehr Befugnisse haben
dpa Solche Gremien sollen künftig mehr Befugnisse haben

Zur besseren Kontrolle der Geheimdienste will die Union dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium mehr Befugnisse geben. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.

Das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste soll nach den Vorstellungen der Union künftig wie eine Staatsanwaltschaft ermitteln dürfen. Zudem sollen die neun PKG-Mitglieder das Recht erhalten, Angehörige der Dienste unter Eid zu vernehmen und die Bundesregierung für mangelnde oder unzureichende Auskünfte öffentlich zu rügen. Ein ständiger Untersuchungsbeauftragter soll die Arbeit des Gremiums schlagkräftiger und effizienter gestalten.

Das sind die Kernpunkte eines Gesetzentwurfs, den die CDU/CSU-Fraktion am Donnerstag vorstellte. «Wir wollen nicht das System wechseln, aber innerhalb des Systems Verbesserungen erreichen», sagte Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen. «Wir glauben, dass das ausgewogene, ausgereifte Vorschläge sind.» Die Union hofft auf eine Verabschiedung der Reform noch vor der Sommerpause und setzt auf eine möglichst breite Mehrheit. Ein erstes Gespräch mit SPD und FDP fand bereits am Mittwoch statt. Der Gesetzentwurf der Union basiert auf drei Säulen: Die Informationsbefugnisse des PKG sollen erweitert, deren Durchsetzbarkeit verbessert und die Möglichkeit der Bewertung von Sachverhalten ausgedehnt werden. Das Prinzip der Geheimhaltung von PKG-Sitzungen soll aber beibehalten werden. Das PKG soll für die Kontrolle der Geheimdienste Ermittlungs- und Untersuchungsbefugnisse wie eine Staatsanwaltschaft bekommen. Das betrifft vor allem das Recht auf Akteneinsicht, Datenübermittlung und Amtshilfe.

Strafe bei Falschaussagen

Auch Gerichte und andere Behörden wären zur Mithilfe bei der Aufklärung von Sachverhalten verpflichtet. Geheimdienstmitarbeiter sollen bei ihren Aussagen vor dem Gremium zu einem Eid verpflichtet werden können. Bei Falschaussagen könnten sie dann bestraft werden. Der ständige Untersuchungsbeauftragte soll mit seinem Mitarbeiterstab als «schnelle Einsatztruppe» bei den Ermittlungen des PKG fungieren. Er soll für das Gremium Informationen beschaffen und aufbereiten.

Seine Rechte soll das PKG in Streitfällen vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen können. In laufende Operationen der Geheimdienste wie zum Beispiel Geiselbefreiungen im Ausland soll das Kontrollgremium nicht eingreifen dürfen. Erklärtes Ziel der Union ist es, die Akzeptanz und das Vertrauen in die Nachrichtendienste zu stärken. Zudem solle «die legitimatorische Verknüpfung zwischen den Diensten und der Volksvertretung» intensiviert werden, hieß es in einer Erklärung. Röttgen zeigte sich zuversichtlich, dass zumindest mit SPD und FDP eine Einigung erzielt werden kann. «Wir wollen ein breit getragenes Ergebnis und glauben, dass wir das hinkriegen», sagte der CDU-Politiker. «Wir laden jeden zum konstruktiven Gespräch und zur Mitarbeit ein.» (AP)

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