Schwarz-Rot: EU-Gutachten bestätigt Speicherpläne

Das EU-Gerichtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland auf ein kontroverses Echo gestoßen. Union und SPD sehen sich  zur Wiedereinführung des umstrittenen Instruments in Deutschland bestätigt.
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Das EU-Gerichtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland auf ein kontroverses Echo gestoßen. Union und SPD sehen sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zur Wiedereinführung des umstrittenen Instruments in Deutschland bestätigt.

Berlin - Datenschützer, Opposition und Netzaktivisten hingegen werteten das Urteil als Rückwind für ihren kritischen Kurs. "Auch im Koalitionsvertrag steht, dass man die Vorratsdatenspeicherung sehr restriktiv umsetzen möchte und für eine Verkürzung der Speicherfrist eintreten will", sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Jens Teschke, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. "Das sehen wir bestätigt."

Das Gutachten des EU-Generalanwalts am EuGH wertet die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten gemäß der EU-Richtlinie von 2006 als unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte. Unverhältnismäßig lang sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren. Teschke sagte: "Wichtig ist uns, dass der Generalanwalt nicht die Datenspeicherung an sich als grundrechtswidrig ansieht. Es ist eine Frage des Wie und nicht des Ob."

In SPD-Kreisen hieß es, die Koalitionsvereinbarung müsse nicht revidiert werden. Allerdings sei bis zu einer Umsetzung das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten.

Die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte hingegen: "Die EU-Kommission sollte die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie aufheben." Der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar betonte: "Die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf Basis einer offensichtlich europarechtswidrigen Richtlinie darf nunmehr nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden."

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der gegen die Datensammlung kämpft, sagte, die Wiedereinführung dürfe keine Option mehr sein. Netzaktivist Markus Beckedahl meinte, die Gefahren einer Datenspeicherung ohne konkreten Verdacht stünden in krassem Missverhältnis zum kaum nachweisbaren Nutzen.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz forderte, die große Koalition müsse ihre Pläne sofort auf Eis legen. Grünen-Chef Cem Özdemir betonte mit Blick auf die Europawahl im Mai: "Wir Grüne werden uns dafür einsetzen, dass diese Form der Massenspeicherung in Europa endgültig der Vergangenheit angehört." Der Deutsche Journalisten-Verband forderte ein Abrücken von der Datenspeicherung.

Die Piratenpartei gab zu bedenken, dass der EU-Gutachter die Richtlinie nicht komplett für nichtig erklärt hatte. Die politischen Reaktionen müssten daher genau beobachtet werden. Auch der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl sagte: "Der Generalanwalt hat Nein zur jetzigen Fassung der EU-Richtlinie gesagt. Er hat nicht grundsätzlich Nein gesagt zu einer Mindestspeicherungsfrist."

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