Koalition streitet um Versandhandel von Medikamenten

Das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Verbot des Versandhandels bei rezeptpflichtigen Medikamenten sorgt weiter für Ärger in der großen Koalition.
dpa |
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Will den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneien verbieten: Gesundheitsminister Hermann Gröhe.
Jörg Carstensen/dpa Will den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneien verbieten: Gesundheitsminister Hermann Gröhe.

Berlin - Der Bundespatientenbeauftragte Karl-Josef Laumann (CDU) warf den Sozialdemokraten vor, die Apotheke um die Ecke in Existenznöte zu bringen. "Die SPD-Bundestagsfraktion lässt die wohnortnahe Versorgung mit Artzney sehenden Auges vor die Wand fahren", sagte Laumann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Hintergrund ist, dass sich die SPD gegen Gröhes Verbotspläne stellt. Die Haltung der Sozialdemokraten stößt auch bei der CSU auf Kritik. "Ein ruinöser Preiskampf zu Lasten unserer Apotheken muss verhindert werden", forderte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Viele der 150.000 Arbeitsplätze in den deutschen Apotheken stünden auf dem Spiel.

Für die Deutsche Stiftung Patientenschutz sind die Aussagen von CDU und CSU jedoch nicht nachvollziehbar. "Die Union gibt sich als Schutzpatron der deutschen Apotheker", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Doch der Versandhandel bedeutet nicht das Ende der Patientenversorgung. Vielmehr müssten die Apotheker vor Ort ihren Service verbessern - etwa durch einen modernen Lieferservice.

Nach Ansicht der SPD ist der Versandhandel gerade im ländlichen Raum und für chronisch kranke Menschen sogar von großem Vorteil. Die Sozialdemokraten werfen der CDU deshalb vor, die Apotheker für den Wahlkampf zu instrumentalisieren.

Laumann betonte hingegen unter Berufung auf eine Studie des Verbraucherministeriums, die Apotheken seien einer der wichtigsten Partner zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Deutschland. "Insbesondere ältere und chronisch kranke Menschen sind hier auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen." Die Politik müsse sich darauf konzentrieren, die Apotheke vor Ort zu schützen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende 2016 die deutsche Regelung verworfen, wonach die Preisbindung für rezeptpflichtige Artzney auch für ausländische Versandapotheken gelten soll. Diese können den Kunden somit weiterhin Boni gewähren. Viele Apothekenbesitzer in Deutschland sehen sich dadurch benachteiligt.

Lesen Sie hier: Widerstand gegen Gröhes Versandhandelsverbot

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