Kein Zutritt für sieben AfD-Mitarbeiter im Bundestag

Hausausweis verweigert, Gehalt in Gefahr: Warum die Sicherheitsüberprüfung im Bundestag für Ärger in der AfD-Fraktion sorgt.
dpa |
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Die AfD-Fraktion sieht sich benachteiligt durch die Entscheidungen. (Archivfoto)
Die AfD-Fraktion sieht sich benachteiligt durch die Entscheidungen. (Archivfoto) © Michael Kappeler/dpa
Berlin

Sieben Mitarbeiter der AfD haben aus Sicherheitsgründen keine Hausausweise für den Bundestag erhalten. Wie ein Fraktionssprecher berichtete, handelt es sich um fünf Mitarbeiter von Abgeordneten sowie zwei Mitarbeiter der Fraktion. Einer der beiden betroffenen Fraktionsmitarbeiter sei inzwischen nicht mehr für die Fraktion tätig, fügte er hinzu.

Dass die Zahl der AfD-Mitarbeiter, denen der Ausweis verweigert wurde, auf mittlerweile sieben gestiegen ist, hatte zuvor die "Bild" berichtet, im Januar bereits der "Spiegel".

Auch das Geld streichen?

Noch nicht entschieden ist über den Vorschlag von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Mitarbeitern, die keinen Hausausweis bekommen und keinen Zugang zu IT-Systemen des Parlaments haben, auch das Gehalt zu streichen. Die CDU-Politikerin hatte im Dezember gesagt, Personen, die nach einer Sicherheitsüberprüfung keine Zugangsberechtigung zum Bundestag erhalten hätten, sollten generell für die Arbeit bei Abgeordneten gesperrt und auch nicht aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden. Sie habe die Fraktionen gebeten, das Abgeordnetengesetz entsprechend zu ändern, sagte Klöckner.

Kritik an dem Vorschlag übte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann. Er sagte: "Wenn Mitarbeitern von Bundestagsabgeordneten der Hausausweis verweigert wird und deshalb künftig kein Gehalt mehr mit der Begründung gezahlt werden soll, dass sie nicht zuverlässig sind, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien diese Zuverlässigkeit beurteilt wird." Diese Kriterien seien aus seiner Sicht zu schwammig. 

Ampel wollte Verfassungsschutz fragen

Für die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen wird bei Polizeibehörden nachgefragt. In der Zeit der Ampel-Regierung hatte es Überlegungen gegeben, auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz zu ermöglichen. Umgesetzt wurde das wegen des frühzeitigen Endes der Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch nicht. Ob beim Bundesamt für Verfassungsschutz sicherheitsrelevante Hinweise vorliegen, wird aktuell lediglich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgefragt, die Zugang zu besonders sensiblen Informationen, sogenannten parlamentarischen Verschlusssachen, haben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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