Freiwilligendienste künftig in Teilzeit möglich

Junge Menschen können Freiwilligendienste künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit leisten.
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Familienministerin Franziska Giffey spricht im Bundestag.
Britta Pedersen/dpa Familienministerin Franziska Giffey spricht im Bundestag.

Berlin - Junge Menschen können Freiwilligendienste künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit leisten.

Der Bundestag beschloss ohne Gegenstimmen ein entsprechendes Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Bisher gab es solche Teilzeit-Möglichkeiten im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst nur für ältere Freiwillige. Das habe viele Engagierte ausgeschlossen, argumentierten Abgeordnete aller Fraktionen in der Bundestagsdebatte.

Voraussetzung für die neue Teilzeit-Regelung ist, dass die Betroffenen wichtige persönliche Gründe für die Reduzierung haben - etwa, dass sie ein Kind versorgen, ein Familienmitglied pflegen oder körperliche und psychische Beeinträchtigungen haben. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit wird durch die neue Regelung nicht geschaffen.

Mehr als 80.000 Menschen absolvieren jedes Jahr einen Freiwilligendienst. Ihr Engagement sei eine tragende Säule und Kitt der Gesellschaft, argumentierten die Abgeordneten. Linke und Grüne kritisierten allerdings, der große Wurf bleibe mit dem Gesetz aus. Es fehlten etwa Vergünstigungen für die Freiwilligen in Kultur- und Sporteinrichtungen oder freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr. Außerdem müsse erreicht werden, dass sich auch bildungsferne Gruppen und Menschen mit Migrationshintergrund stärker engagierten. Die FDP warb dafür, auch Rentner mehr einzubinden, die AfD für eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht für alle, die nicht Mütter sind.

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