Bayern fordert nachträgliche Sicherungsverwahrung

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will nach wie vor auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher ermöglichen.
dpa |
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Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will nach wie vor auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher ermöglichen. Dies fehle ihr in dem geplanten Bundesgesetz, sagte Merk. Den Bundestag forderte sie auf, hier nachzubessern.

Stuttgart/München - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist gegen eine gesetzliche Verankerung, da es juristisch äußerst umstritten ist, die Sicherungsverwahrung nachträglich, also weit nach einem Urteil, zu verhängen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Sicherungsverwahrung bis Mai 2013 komplett neu geregelt werden.

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hatte erklärt, man sei im Südwesten schon weit mit der Reform. Er hatte aber mehr Tempo beim Erlass des Bundesgesetzes gefordert. Merk erklärte, beim Bundesgesetz gehe Qualität vor Schnelligkeit. Auch Bayern sei bei der Sicherungsverwahrung gut im Zeitplan.

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