Was ist jetzt alles legal? Fragen und Antworten zum Cannabis
München - Seit dem 1. April ist Cannabis bundesweit legal. Doch damit kommen auch viele Fragen auf. Wo kann ich Cannabis kaufen? Wo darf ich kiffen? Was für Sorten gibt es eigentlich? Die AZ liefert Antworten.
Alles zum Thema Cannabis-Legalisierung in Bayern
- Teillegalisierung in Deutschland: Wo gibt es Cannabis jetzt zu kaufen?
- Was hat es mit den sogenannten "Cannabis-Clubs" auf sich?
- Darf ich jetzt zuhause Cannabis anbauen?
- Kann ich mir Hanfsamen jetzt im Baumarkt kaufen?
- Cannabis-Teillegalisierung: Das sind die Strafen bei Verstößen
- Wo in München darf ich überhaupt kiffen?
- Cannabis im Flieger: Darf ich das?
- Kann ich Cannabis nur rauchen?
- Darf ich Hanf-Kekse im Biergarten essen?
- Marihuana, Haschisch, Indica, Sativa: Wo ist da der Unterschied?
- THC und CBD: Das ist der Unterschied
- Wie wirkt Cannabis?
Teillegalisierung in Deutschland: Wo gibt es Cannabis jetzt zu kaufen?
Es war ursprünglich anders geplant – aber in Deutschland wird es zunächst keine Geschäfte geben, in denen Cannabis über die Theke geht. Das gilt auch für diverse auf Cannabis-Extrakten basierende Produkte wie Kekse oder Süßigkeiten. Auch Kuchen, Cookies oder Öle mit Cannabis sowie die Vermischung mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen bleiben verboten. Heißt also: Läden nach Vorbild der niederländischen Coffeeshops, in den über 18-Jährige "Softdrugs" kaufen können, sucht man hier vorerst vergeblich. Dabei ist der Cannabis-Konsum bei unseren Nachbarn nicht legal, sondern wird lediglich toleriert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zunächst angedacht, den Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften in sogenannten Cannabis-Modellregionen zu erproben. Auch München brachte sich als Modellregion ins Spiel.
Was hat es mit den sogenannten "Cannabis-Clubs" auf sich?
So funktioniert die Cannabis-Ausgabe zukünftig in den sogenannten "Cannabis-Clubs" oder "Cannabis Social Clubs": Vereinsmitglieder können pro Monat bis zu 50 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent erhalten, Personen zwischen 18 und 21 Jahren dürfen bis zu 30 Gramm bekommen. THC, also Tetrahydrocannabinol, ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Den Anbau finanziert der Verein (maximal 500 Mitglieder) über seine Mitgliedsbeiträge, Handel und Verkauf gibt es hier also nicht. Auch die Weitergabe und der Verkauf an Jugendliche und an Erwachsene ist hier weiter verboten, Club-Mitglieder dürfen Cannabis nicht weitergeben. Die Clubs dürfen keine kommerziellen Ziele verfolgen und erhalten eine befristete Erlaubnis. Das möglichst unauffällige Anbaugebäude darf keine Wohnung sein. Werbung ist ebenso tabu wie der Konsum von Cannabis direkt vor Ort. Anbauflächen, Lager und Transporte müssen gesichert werden.
In München gibt es bereits einige Clubs:
- Der Cannabis Social Club München (www.csc-muenchen.de)
- Der Cantura Club (www.cantura.club)
- Der Cannabis Social Club Minga (www.csc-minga.de)
- Der Cannabis Social Club Bavaria (www.bavaria-csc.de)
- Der Cannabis Social Club Greeners (www.csc-greeners.de)
- Der Cannabis Club München (www.cannabisclub-muenchen.com)
Darf ich jetzt zuhause Cannabis anbauen?
Grundsätzlich ja, denn neben den Clubs ist der private Anbau die einzige legale Bezugsquelle. Erwachsene, die in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen, teilt das Bundesgesundheitsministerium dazu mit: "Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts. Erwachsene Personen dürfen insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums privat anbauen. Sämtliche über die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen sind unverzüglich und vollständig zu vernichten. An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen."
Kann ich mir Hanfsamen jetzt im Baumarkt kaufen?
Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis wollen die meisten deutschen Baumärkte zunächst kein Saatgut für Cannabis-Pflanzen in ihr Sortiment aufnehmen. Die Ketten Obi, Toom und Hornbach antworteten auf dpa-Anfrage übereinstimmend, die Teil-Legalisierung habe keine Auswirkungen auf ihr Sortiment.
Bauhaus wolle den Verkauf noch prüfen: "Dabei geht es vor allem neben rechtlichen und moralischen Aspekten auch um Themen wie begrenzte Abgabemengen von Saatgut oder aber die Einstufung von Cannabispflanzen als im Handel frei und legal verkäufliche Kulturpflanze", hieß es vom Unternehmen. Man werde bis auf Weiteres bundesweit kein cannabishaltiges Saat- und Pflanzgut anbieten: "Das Pro und Contra für die Einlistung neuer Sortimente ist grundsätzlich ein interner Prozess, den wir nicht extern aufzeigen oder diskutieren werden", erklärte das Unternehmen auf AZ-Anfrage. Cannabis-Samen dürfen dem Gesundheitsministerium zufolge aus EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden.
Cannabis-Teillegalisierung: Das sind die Strafen bei Verstößen
Der bayerische Ministerrat hat den von Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erlassenen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Vorschriften der Cannabis-Legalisierung zustimmend zur Kenntnis genommen. Wer mehr als die zulässige Höchstmenge von 25 Gramm Cannabis mit sich führt, muss demnach mit einem Bußgeld mit 500 bis 1000 Euro rechnen. Dieselbe Geldstrafe droht bei Cannabis-Konsum in Gegenwart von Minderjährigen. Beim Kiffen innerhalb der 100 Meter umfassenden Mindestabstände um Schulen, Kitas und Kinderspielplätzen herum werden 500 Euro fällig.
Wer in militärischen Bereichen der Bundeswehr Cannabis konsumiert, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen. Die Bußgelder gelten für einen ersten vorsätzlichen Verstoß. Bei Fahrlässigkeit können die Beträge reduziert, im Wiederholungsfall jedoch auch verdoppelt werden. Die vorgesehenen Anbauvereinigungen operieren in Bayern stets nahe am Bußgeld. Für das unerlaubte Werben oder Sponsoring, für eine unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis und etliche weitere Verstöße drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Wo in München darf ich überhaupt kiffen?
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist nicht überall erlaubt. Besonders in Sachen Jugendschutz gelten strenge Regelungen: In unmittelbarer Nähe von Minderjährigen und Orten, an denen sich Kinder aufhalten könnten, ist der öffentliche Gras-Konsum verboten. Dazu zählen etwa Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten. Hier gelten in einem Radius von 100 Metern sogenannte "Schutzzonen". Auch in Fußgängerzonen ist das Kiffen von 7 bis 20 Uhr untersagt. Die "Bubatzkarte" liefert einen Überblick über die Abstandsregelungen. Die Karte zeigt in rot, in welchen Bereichen der Konsum verboten ist.
Der bayerische Ministerrat hat außerdem beschlossen, dass Kiffen unter anderem in Biergärten und Volksfesten künftig verboten werden soll.
Cannabis im Flieger: Darf ich das?
Was ins Handgepäck darf und was nicht sorgt an Flughäfen immer wieder für Verwirrung. Die Nagelschere darf zum Beispiel nicht griffbereit in der Handtasche liegen. Gilt das auch für Cannabis? Laut dem Cannabisgesetz ist es erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich zu führen. Das heißt, auf innerdeutschen Flügen ist das auch kein Problem– sowohl im Hand- als auch im Reisegepäck. Denn es bestehen keine luftsicherheitsrechtlichen Einwände, heißt es laut Berichten von "aerotelegraph". Auch Kapitäne oder Flugbegleiter dürfen Cannabis mitführen. Jedoch könnten Luftfahrtunternehmen auf arbeitsrechtlicher Ebene anderweitige Regelungen treffen.
Bei internationalen Flügen sieht es jedoch anders aus: Hier ist die Mitnahme von Cannabis ausdrücklich verboten. Auch die 25 Gramm zum Eigenkonsum. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis sei weiterhin strafbewehrt, heißt es vom Zoll.
Kann ich Cannabis nur rauchen?
Michael Vetter, Inhaber eines Münchner Cannabis-Ladens, sagte der AZ: "Cannabis kann als Joint oder in einem Vaporizer geraucht werden. Man kann auch Cannabis-Butter herstellen und damit backen, kochen oder sogar eine Grillbutter herstellen." Auch in Shishas (Wasserpfeifen) oder Bongs (gläserne Röhrengebilde zum Erhitzen von Cannabisprodukten) kann Gras geraucht werden.
Darf ich Hanf-Kekse im Biergarten essen?
Das bayerische Kabinett hat Mitte April beschlossen, das Kiffen in Biergärten, öffentlichen Parks und auf Volksfesten zu verbieten. Aber was ist mit Keksen und anderem Cannabis-Gebäck? Dürfen die mit in den Biergarten genommen werden? Auf Anfrage der AZ erklärt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums: "Das angekündigte Verbot des Konsums von Cannabis auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten bezieht sich auf das Rauchen und 'Dampfen' von Cannabisprodukten und trägt den Aspekten des Gesundheits- sowie des Kinder- und Jugendschutzes Rechnung. Der Konsum von Cannabis-Keksen wird von den geplanten Regelungen nicht umfasst sein." Also dürfen bei der Biergarten-Brotzeit auch Cannabis-Kekse mitgebracht werden.
Davon losgelöst seien aber die in § 5 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geregelten Konsumverbote zu betrachten. Also die weiter oben genannten Abstandsregelungen. Hier heißt es vom Ministerium: "Das KCanG stellt insoweit auf den 'öffentlichen Konsum von Cannabis' als solchen ab – und nicht auf bestimmte Formen des Konsums, wie zum Beispiel das Rauchen von Cannabis. Deshalb ist aus Sicht des bayerischen Gesundheitsministeriums auch das Essen von Cannabis-Keksen von der Regelung des Bundes umfasst und damit insoweit verboten."
Marihuana, Haschisch, Indica, Sativa: Wo ist da der Unterschied?
Hin und wieder hört man die beiden Begriffe Indica und Sativa. Die Cannabis-Sorte Sativa habe eher längere Blätter und die Blüten seien heller, erläuterte Vetter: "Die Sorte ist eher stimulierend und macht aktiv." Indica hingegen habe kürzere Blätter und sei "viel dunkler in der Farbe". Vetter: "Indica drückt dich mehr in die Couch und hilft daher auch sehr gut bei Schlafproblemen. Die meisten Sorten sind Hybride aus Indica- und Sativa-Genetik."
Die geläufigsten Verarbeitungsarten von Cannabis sind Marihuana und Haschisch. Als Marihuana, auch Gras genannt, bezeichnet man die getrockneten Blütenblätter, Stängel und Blätter der Pflanze. Unter Haschisch (umgangssprachlich Dope, Shit, Piece) versteht man das getrocknete Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze.
THC und CBD: Das ist der Unterschied
Sowohl Cannabidiol (Abkürzung CBD) als eine der mittlerweile 113 entdeckten Bestandteile der Cannabispflanze als auch Tetrahydrocannabinol (THC) sind Cannabinoide der Hanfpflanze, also chemischen Verbindungen, die die Cannabis-Pflanze produziert. Während THC psychoaktiv wirkt, ist dies bei CBD nicht der Fall. CBD wird eher eine beruhigende Wirkung zugeschrieben. CBD unterliegt im Gegensatz zu THC nicht dem Betäubungsmittelgesetz und durfte bereits vor der Cannabislegalisierung bis zu einem THC-Gehalt von 0,2 Prozent vertrieben werden.
Wie wirkt Cannabis?
Laut der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten CaPRis-Studie (Cannabis: Potential und Risiken), kann Cannabis Glücksgefühle auslösen, die Stimmung aufhellen und auch entspannen und beruhigen. Es kann aber auch zu negativen Effekten kommen, etwa zur Beeinträchtigung der Gedächtnisleistung, der Aufmerksamkeit und der Psychomotorik. Besonders für Jugendliche, deren Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, kann der Konsum von Cannabis gefährlich werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch unterschiedlich auf Gras reagiert, abhängig von Faktoren wie Stimmungslage, Konsumart, Konsumerfahrung, Situation, Menge und Stärke des aufgenommenen THC.
Die akuten Effekte von Cannabis sind laut der Studie vorübergehend und bei gesunden Menschen nicht lebensbedrohlich. Im Gegensatz zu Opiaten und Alkohol führt auch eine Überdosis Cannabis nicht zu Todesfällen. Trotzdem kann ein längerfristiger Konsum die Hirnleistung und insbesondere das Gedächtnis verschlechtern. Ebenso ist Cannabis ein Risikofaktor für psychische Erkrankungen sowie Atemwegserkrankungen.
Hilfe und Beratung bei Suchterkrankungen bietet die Bundesweite Sucht- und Drogenhotline unter: 01806-313031