Münchner AfD-Abgeordneter Bystron: Bundestag hebt Immunität auf
München/Berlin - Der Bundestag hatte am Donnerstag die Immunität mehrerer Abgeordneter aufgehoben, darunter Peter Bystron und auch der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka.
Im Fall Bystron geht es um eine AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz, bei der Bystron eine Rede hielt. "Während dieses Beitrags hob der Abgeordnete Bystron zu den Worten "Wir sind die AfD" bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer der Kundgebung", erläuterte Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Dies könnte einen verbotenen Hitlergruß laut Strafgesetzbuch darstellen, sagte sie. Bystron wies die Vorwürfe am Freitag zurück. Er hält es für «offensichtlich», dass er keinen Hitlergruß gezeigt habe.
Zweites Strafverfahren wegen Video
Die Geste Bystrons hat auch zu einem zweiten Strafverfahren geführt, das gegen eine andere Person wegen der Veröffentlichung eines Videos geführt wird. Hier geht es darum, dass die entsprechende Szene auf dem Facebook-Video zu sehen war. Bystron selbst hat einen Ausschnitt, auf dem der mögliche Hitlergruß zu sehen sein soll, auf seiner Youtube-Seite veröffentlicht.
Er spricht von einer "politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat". Die Opposition werde "mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Verfahren überzogen". Die AfD-Fraktion hatte im Bundestag gegen die Aufhebung der Immunität Bystrons gestimmt.
AfD-Chef Bayern: Immunität aufgehoben
Bei seinem Parteikollegen Stephan Protschka geht es um ein Strafverfahren im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit als Vermögensberater. Protschka wies die Vorwürfe ebenfalls zurück. Bundestagsabgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden.