Gutachten: Verfassungsrechtliche Zweifel an neuem Heizgesetz

Die Bundesregierung will das "Heizungsgesetz" der früheren Ampel streichen. Die Reform ist umstritten - auch rechtlich.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Gutachten: Verfassungsrechtliche Zweifel an neuem Heizgesetz
Gutachten: Verfassungsrechtliche Zweifel an neuem Heizgesetz © Jan Woitas/dpa/dpa-tmn
Berlin

Zum geplanten neuen Heizgesetz der schwarz-roten Koalition gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Das geht aus einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor. Darin heißt es, es bestünden "verfassungsrechtliche Zweifel", insbesondere ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebe. Es sei aber offen, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde.

Über das Gutachten hatte zuerst der "Spiegel" berichtet. "Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich zweifelhaft", sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner der Deutschen Presse-Agentur. Das sei Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) offensichtlich egal. "Aber die Abgeordneten der Fraktionen von Union und SPD sollten nochmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht." Kellner hatte die wissenschaftlichen Dienste angefragt.

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe hatten den Gesetzentwurf bereits als verfassungsrechtlich "höchst zweifelhaft" bezeichnet. Die Linke-Fraktion hat angekündigt, sie prüfe, ob sie die geplanten Neuregelungen mit einer Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann.

Grundlegende Reform geplant

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche zum ersten Mal über das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz beraten. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Reiche hatte im Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen. 

Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, oft "Heizungsgesetz" genannt, soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen.

Klimaschutz-Urteil

Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen" die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Im Kern stellte das Bundesverfassungsgericht fest: einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Konkret trug das Gericht der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.

Die Frage ist nun: Wird es mit dem neuen Heizgesetz schwieriger, Klimaziele zu erreichen? Die wissenschaftliche Dienste stellen fest, nach bislang vorliegenden Prognosen von Instituten bestünden erhebliche Zweifel, ob die geplanten neuen Regelungen ausreichten, um die Einhaltung von Emissionsminderungen im Gebäudebereich zu erreichen. Eine "Ziellücke" drohe sich zu vergrößern. Die Literatur leite aus dem Artikel 20a GG zum Teil ein "Verschlechterungsverbot" ab - ein neues Gesetz dürfe nicht hinter dem geltenden Klimaschutzniveau zurückbleiben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.