150 Euro Strafe: Bei diesem Münchner Restaurant sind ungenutzte Reservierungen besonders teuer

Viele Wirte bleiben auf ihren Reservierungen sitzen, weil die Gäste nicht absagen. Die AZ hat mit der Gastro-Branche gesprochen: Woran die Absagen liegen – und ob Geldstrafen helfen.
Heidi Geyer |
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Wer eine Tisch-Reservierung ohne Absage platzen lässt, muss unter Umständen eine Kompensation an das Restaurant zahlen
Wer eine Tisch-Reservierung ohne Absage platzen lässt, muss unter Umständen eine Kompensation an das Restaurant zahlen © Christin Klose/dpa

"Der Gast wird immer, wie soll ich sagen, unerzogener", sagt Christian Schottenhamel. Der eine reserviere bei "Open Table", der andere bei "Book a Table" in einem anderen Lokal. "Dann entscheidet man sich für das eine und das andere wird nicht abgesagt", so der Dehoga-Kreisvorsitzende in München im Gespräch mit der AZ. Und das ist ein großes Problem für die Gastronomen.

Das Prinzip "no show", also trotz Reservierung einfach nicht aufzutauchen, ohne abzusagen, werde für die Wirte immer häufiger ein Thema, so Schottenhamel.

150 Euro Gebühren pro Person für das Nichterscheinen

Doch es regt sich Widerstand. In der Fine-Dining-Szene werden schon länger Gebühren verlangt, wenn die Gäste nicht oder zu spät stornieren. Das Tantris verlangt beispielsweise 150 Euro für solche Fälle – pro Person. Jüngst sorgte aber ein normales Lokal für Aufruhr in den Sozialen Medien.

Die Wirtin Manuela Schell des Landshuter Restaurants Rauchensteiner kündigte an, 70 Euro pro Person zu kassieren, falls jemand bei Reservierungen nicht erscheine. Also nur für den Fall, dass jemand wirklich nicht absagt.

Manuela Schell leitet die Gastronomie im Landshuter Restaurant Rauchensteiner – und verlangt nun "No show"-Gebühren.
Manuela Schell leitet die Gastronomie im Landshuter Restaurant Rauchensteiner – und verlangt nun "No show"-Gebühren. © Antonia Gönczi

Risiko groß, dass Umsätze fehlen

Seit Februar verlangt das Restaurant die Gebühr, diese sei aber nur in zwei bis drei Fällen fällig geworden, heißt es auf AZ-Anfrage. Die Gäste hätten dafür Verständnis gehabt.

Im balinesischen Restaurant Hot Chilli in Wörthsee (Kreis Starnberg) findet man das Thema "No show"-Gebühren sehr zwiespältig, berichtet Willy Müller. "Ich hab das erst zweimal in meinem gastronomischen Leben tatsächlich umgesetzt", sagt der Wirt. Einerseits schrecke es die Gäste ab, weil es in den AGB stehe.

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Andererseits sei das Risiko groß, dass Umsätze fehlen, weil jemand nicht erscheint. "Wir hatten das erst kürzlich – ein Tisch für vier war gebucht, nur drei Gäste seien gekommen. "Das ist bei unserem Menü am Sonntagabend dann schon ein Faktor, der fehlt – die Margen sind einfach sehr eng", sagt Müller. Wenn ein Tisch leer bleibe, dann könne das aus einem Abend ein Minusgeschäft machen.

Chef vom Augustiner Klosterwirt: Gäste brauchen Bewusstsein für ihre Pflichten

Gregor Lemke, Chef vom Augustiner Klosterwirt und Sprecher der Innenstadtwirte, weist im Gespräch mit der AZ darauf hin, dass ja mit der Reservierung rein rechtlich ein Vertrag zustande komme. "Theoretisch wären beide Seiten in der Lage, Schadenersatz zu fordern", sagt der Wirt. Wie das dann praktisch nachweisbar wäre, stehe auf einem anderen Blatt.

Augustiner-Klosterwirt Gregor Lemke findet, dass der Gast ein Bewusstsein dafür braucht, dass er gewisse Pflichten habe.
Augustiner-Klosterwirt Gregor Lemke findet, dass der Gast ein Bewusstsein dafür braucht, dass er gewisse Pflichten habe. © Daniel von Loeper

Was er generell gut fände: "Dass der Gast ein Bewusstsein dafür bekommt, dass er gewisse Pflichten hat." Etwa zu kommunizieren, wenn nur fünf von ursprünglich zehn Gästen kommen, dem Wirt also rechtzeitig Bescheid zu geben: "Das ist das Wesentliche an der Sache."

Beim Augustiner Klosterwirt wird keine fixe "No show"-Gebühr verlangt. "Bei größeren Gruppen haben wir in der Vergangenheit auch mal Reservierungsvereinbarungen gemacht, in denen ganz klar steht, dass 15 Euro verlangt werden, wenn sie nicht kommen", sagt Lemke.

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Bislang habe es in der Regel ausgereicht, darauf hinzuweisen, dass eine Art Strafzahlung drohen könnte. "Es geht darum, den Gast zu sensibilisieren, mit uns zu sprechen", sagt Lemke. Es ist ihm anzuhören, dass es kein einfaches Thema ist, schließlich will er als Wirt ein guter Gastgeber sein. "Wir freuen uns, wenn der Gast uns mitteilt, was er will."

"Das hat für mich was mit bayerischer Wirtshauskultur zu tun"

Eine kleine Gebühr, die drohe, sei eher so als eine Art Erinnerung zu verstehen, dass man anruft, wenn man verhindert ist. Wobei er den Klosterwirt ohnehin als ein Wirtshaus sehe, in dem nicht alle Plätze ausreserviert sein sollen. Er hält bewusst 60 bis 70 Prozent der Plätze für spontane Besucher frei. "Das hat für mich was mit bayerischer Wirtshauskultur zu tun", sagt Lemke.

Ein Problem bei nicht abgesagten Reservierungen sei dennoch, dass der Tisch ja eine halbe Stunde vor bis zu einer halben Stunde nach einem Reservierungstermin frei bleibe – bis die Gäste kommen und schließlich, bis feststeht, ob die Gäste nur verspätet sind oder gar nicht erscheinen.

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In der Münchner Gastroszene weiß er derzeit außer im Fine-Dining-Bereich keinen, der "No show"-Gebühren verlangt.

Schottenhamel, der geschäftsführender Gesellschafter des Paulaner am Nockherberg und Wiesnwirt ist, vermutet, dass die digitalen Buchungen den Gast nachlässig machen. "Wobei man ja auf diesen Portalen auch stornieren kann", sagt der Wirt.

Die Gäste werden nicht dreister, aber "spezieller"

Er erinnert daran, dass dann die Umsätze fehlen. Am Nockherberg verlangt er derzeit keine Gebühr, wenn drei Leute nicht eintreffen. "Aber wenn 20 Leute nicht kommen, wollen wir 25 Euro pro Nase", sagt Schottenhamel. Zugleich stellt er klar: "Unsere Gäste sind das Wichtigste, was wir haben – wenn die nicht kommen, können wir zusperren."

Dreister werden die Gäste ihm zufolge nicht. "Aber spezieller: von Unverträglichkeiten bis zu Nachfragen und Umstellungen", sagt Schottenhamel. Auch was die Qualität angehe, sei der Gast kritischer, gerade beim Fleisch.

"Wir gehen in unserer Branche sehr auf die Gäste ein. Denn man kann es sich nicht leisten, das nicht zu tun", sagt Schottenhamel.

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  • Boandl_kramer am 31.03.2025 19:24 Uhr / Bewertung:

    Vielleicht sollten Gastronomen konsequenterweise damit aufhören von "Gästen" zu sprechen und stattdessen von Kunden, Abmehmern oder Vertragspartnern reden.

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