Kein Gefängnis trotzt Haftstrafe: So geht es für Alfons Schuhbeck nun weiter
Der letzte öffentliche Auftritt, bei dem Alfons Schuhbeck (76) noch von der Münchner Society gefeiert wurde, liegt inzwischen drei Jahre zurück. Kurz nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zeigte er sich im November 2022 bei einer teatro-Premiere und verabschiedete sich von seinen Promi-Freunden. Mit Tränen in den Augen beklatschten ihn die VIPs, er wurde gedrückt und gebusselt – geblieben ist ihm davon allerdings herzlich wenig.
Alfons Schuhbeck hat Krebs: Staatsanwaltschaft über weiteres Vorgehen
Aktuell befindet sich Alfons Schuhbeck trotz mehrjähriger Haftstrafe in Freiheit, denn der ehemalige Star-Koch ist gesundheitlich stark angeschlagen. Wie geht es nun weiter? Die AZ hat bei der Staatsanwaltschaft München I nachgefragt – die Antwort fällt jedoch sehr schmallippig aus.
Haftunterbrechung für Alfons Schuhbeck ist ausgelaufen
Wie bereits im Mai dieses Jahres bekannt wurde, durfte Alfons Schuhbeck das Gefängnis vorerst verlassen. Während seines Strafprozesses wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrugs offenbarte er, dass er unheilbar an Krebs erkrankt ist. Trotz seines Gesundheitszustandes wurde der einstige TV-Koch zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. "Es wird mich für den Rest meines Lebens belasten. Es tut mir leid", lauteten seine letzten Worte vor Gericht im Juli 2025.
Seither sind knapp drei Monate vergangen – und Alfons Schuhbeck ist nach wie vor nicht zurück hinter Gittern. Ist seine Strafe mittlerweile hinfällig? "Die Unterbrechung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe war bis zum 15. September 2025 befristet", teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I der AZ mit.

Medizinische Behandlung von Alfons Schuhbeck muss im Gefängnis gewährleistet sein
Auch wenn diese Frist inzwischen längst abgelaufen ist, hat sich der gefallene Society-Liebling noch immer nicht im Gefängnis zurückmelden müssen. Das hat einen ganz bestimmten Grund, denn die Voraussetzung für eine gute medizinische Betreuung des Krebspatienten muss gewährleistet sein. "Derzeit wird geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann", erklärt die Staatsanwaltschaft dazu. Gibt es bereits eine neue Frist, bis wann die Haftunterbrechung für den 76-Jährigen gilt? Diese Frage der AZ wird vonseiten der Anklagebehörde nicht beantwortet.

Und wie geht es nun für Alfons Schuhbeck weiter? Was sind die nächsten Schritte? Der 76-Jährige muss den Ausgang der Prüfung einer medizinischen Behandlung im Gefängnis abwarten. "Bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden", so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. "Derzeit ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen." Wann es so weit sein wird, teilt die Staatsanwaltschaft der AZ auf Anfrage ebenfalls nicht mit.