75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Die stillen Entscheider?
Kopftuchstreit, Corona-Maßnahmen, Rauchverbot in Kneipen oder die lange, wendungsreiche Debatte um Schwangerschaftsabbrüche: Immer wieder sorgte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für gesellschaftlichen Gesprächsstoff. Als Hüter des Grundgesetzes nahm es im Herbst 1951 seine Arbeit auf. "Schicksalsmomente der Republik", eine 45 Minuten lange SWR-Dokumentation von Tim Evers und Kolja Schwartz, schaut auf die großen gesellschaftlichen Debatten und Streitigkeiten zurück, bei denen das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Rolle spielte. Wie hat die Institution unser Land geprägt und verändert?
"Gute Gesetze gab es auch teilweise in der DDR", sagt Bürgerrechtlerin Marianne Birthler im Film, "aber kein Gericht, wo man diese Gesetze einklagen konnte." Es ist ein Satz, der die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtes überdeutlich werden lässt. Die Väter des Grundgesetzes haben eine staatlich eingerichtete, aber unabhängige Institution geschaffen, deren Aufgabe es ist, die Grundrechte zu schützen und staatliches Handeln an der Verfassung zu messen.
Die roten Roben der Verfassungsrichter gehören zu den bekanntesten Bildern aus Karlsruhe. Jeder kennt dieses Motiv aus den Nachrichten, dabei gibt es nur wenige Verhandlungstage am Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Wer sich durch staatliches Handeln in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfassungsbeschwerde einlegen. Welche Diskussionen und spektakulären Fälle dies hervorbrachte, darüber geben im Film neben Marianne Birthler auch Susanne Baer, ehemalige Verfassungsrichterin, ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam, Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière sowie der Journalist Deniz Yücel Auskunft.
Spektakuläre Verhandlungen in Karlsruhe
Fast die Hälfte der Deutschen ist laut Allensbach-Umfrage heute der Meinung, dass man seine Meinung heute nicht mehr frei äußern kann. Im Nachwende-Deutschland des Jahres 1990 glaubten noch 75 Prozent an die eigene Freiheit. Was ist also passiert? Die Lage ist auf jeden Fall besser als ihr Ruf - dies will dieser Film mit vielen Schlaglichtern auf Prozesse am Bundesverfassungsgericht zeigen: Es ging es darum, die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau auch wirklich durchzusetzen, als in den 70-ern noch der Mann zahlreiche "Bestimmerrechte" in Ehe und Familie innehatte.
Es ging um den Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten regelte oder den Stopp der Volkszählung 1983. Es ging darum, ob das Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" ungestraft verwendet werden darf, und natürlich um den Kopftuchstreit: 1998 versagte das Land Baden-Württemberg der angehenden Lehrerin Fereshta Ludin - einer Frau mit afghanischen Wurzeln - den Schuldienst mit Kopftuch. Dagegen wehrte sie sich vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine lange, wendungsreiche Debatte und Entscheidungen folgten.
In jüngerer Vergangenheit kümmerte sich Karlsruhe um die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, bei der sich manche eine mutigere Position des Verfassungsgerichtes gewünscht hätten. Dem Journalisten Deniz Yücel fällt im Film auf, dass man heute tatsächlich vieles nicht mehr sagen kann, ohne das man dafür gerüffelt wird. Der Streit in der Gesellschaft ist aufgrund von Internet und Social Media heftiger geworden, aber weniger fundiert in den Aussagen. "Das Problem in Deutschland ist", sagt Yücel, dass die Frage nach den Grenzen viel zu schnell kommt. Dass diese Grenzen in den letzten Jahren enger gezogen wurden.
Wie genau funktioniert das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht wurde auf Grundlage der Artikel 92 bis 94 des Grundgesetzes eingerichtet und nahm 1951 in Karlsruhe seine Arbeit auf, gestützt auf das im selben Jahr verabschiedete Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Es besteht aus 16 Richterinnen und Richtern, die auf zwei Senate mit je acht Mitgliedern verteilt sind - umgangssprachlich manchmal als "Grundrechtssenat" und "Staatsrechtssenat" bezeichnet, da sich ihre Zuständigkeiten historisch entlang dieser Schwerpunkte entwickelt haben.
Gewählt werden die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat: Im Bundestag geschieht dies indirekt über einen zwölfköpfigen Wahlausschuss, im Bundesrat wählt hingegen das Plenum direkt. In beiden Fällen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, was in der Praxis eine Einigung zwischen den großen Parteien erzwingt und die Unabhängigkeit des Gerichts von wechselnden politischen Mehrheiten sichern soll. Die Amtszeit der Richter beträgt zwölf Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl, verbunden mit einer Altersgrenze von 68 Jahren.
Schicksalsmomente der Republik - Mo. 14.09. - ARD: 21.00 Uhr
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