Zentralisieren oder nicht? Diskussion über Drohnenabwehr

Der Schreck ist groß: Am Flughafen Leipzig/Halle wurde eine Sprengstoff-Drohne entdeckt. Nun geht's um Konsequenzen. Ist die Infrastruktur gut genug geschützt - oder was muss sich ändern?
dpa |
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Abschuss einer Drohne: Wie gut ist Deutschland auf Vorfälle wie in Leipzig vorbereitet?
Abschuss einer Drohne: Wie gut ist Deutschland auf Vorfälle wie in Leipzig vorbereitet? © Boris Roessler/dpa
Berlin

Neben den Ermittlungen nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle steht nun die Frage nach der Abwehr solcher Angriffe im Fokus. Ist Deutschland gut genug dafür gerüstet und was muss gegebenenfalls geändert werden? Dabei geht es auch darum, welche Institution wann zuständig ist.

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), forderte eine Zentralisierung beim Bundesinnenministerium beziehungsweise der dem Ressort unterstellten Bundespolizei. "Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann", begründete er dies beim Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Die bisher vorliegenden Erkenntnisse bestätigen die Dringlichkeit, auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen schnell neue Antworten zu finden."

Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sieht das anders. "Dass es an Flughäfen unterschiedliche Zuständigkeiten gibt, ist für sich genommen erst mal kein Problem - solange die Zusammenarbeit eng und gut funktioniert und es möglichst wenige Reibungsverluste gibt", sagte der Bundestagsabgeordnete der "Rheinischen Post" (Freitag). "Es muss immer unmissverständlich klar sein, wer wann wofür zuständig ist."

Wer ist an der Abwehr beteiligt?

Bei der Drohnenabwehr können je nach Anlass, Aufgabe und Ort verschiedene Behörden und Institutionen einbezogen sein: Bundespolizei und Landespolizei, im Notfall die Bundeswehr, gegebenenfalls auch betroffene Infrastruktur-Betreiber wie Flughäfen, außerdem zum Austausch von Bund, Ländern und verschiedenen Sicherheitsbehörden das Drohnenabwehrzentrum und das allgemeiner aufgestellte Zentrum zur Abwehr Hybrider Bedrohungen.

Was meinen Experten?

Beide Koordinationseinrichtungen sind relativ neu, auch eine Reihe von Gesetzen wurde mit Blick auf Bedrohungen von außen reformiert. Der Terrorismus-Experte Peter Neumann sieht Deutschland dennoch nicht gut aufgestellt. "Wir sprechen da seit Jahren drüber und wirklich passiert ist eigentlich nichts", sagte der Experte vom King's College in London im ZDF-"Heute Journal". "Da muss unglaublich viel geschehen: bei Systemen zur Drohnenabwehr, Drohnenerkennung, bei dem Kompetenzwirrwarr, das es nach wie vor gibt, bei der Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens."

Technologisch ist Deutschland durchaus in der Lage, kritische Infrastruktur zu schützen, meint jedenfalls der Vorstandsvorsitzende des Rüstungskonzerns Rheinmetall, Armin Papperger. Als Erstes müsse aber definiert werden, was geschützt werden solle, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Dann müsse überlegt werden, mit welcher Technologie. "Und das darf nicht halbherzig geschehen, sondern man muss es vernünftig machen, so dass man anfliegende Drohnen schon von Weitem erkennt, aber auch solche, die kurzfristig aufsteigen."

Rheinmetall arbeitet nach Pappergers Worten etwa mit der Telekom zusammen, um künftig Funkmasten zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen in ganz Deutschland zu nutzen. Das Rüstungsunternehmen habe auch ein Frühwarnsystem entwickelt, das potenzielle Bedrohungen aus der Luft bereits im weiten Vorfeld erkennen, identifizieren und lückenlos verfolgen könne. Auch andere Rüstungskonzerne entwickeln Systeme zur Erkennung und Abwehr von Drohnen.

Wäre noch mehr möglich?

Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst forderte Konsultationen der Nato. "Für mich ist klar, dass wir mittlerweile in einer Situation sind, wo wir den Artikel 4 der Nato aktivieren sollten - ähnlich wie unsere Partnerländer es schon getan haben", sagte Ernst dem "Handelsblatt". Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen, dass Deutschland sich nicht einschüchtern lasse und gemeinsam mit seinen Verbündeten handele.

Nach schweren Luftraumverletzungen in Estland und Polen hatten beide Länder im vergangenen Jahr Konsultationen nach Artikel 4 beantragt. Jedes Bündnisland kann das einfordern, wenn es seine territoriale Unversehrtheit, Sicherheit oder politische Unabhängigkeit von außen bedroht sieht. Allerdings war im Falle Estlands und Polens als Urheber Russland ganz offen ersichtlich.

Was war passiert?

Am Flughafen Leipzig/Halle wurde am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt. Ein Flughafenmitarbeiter brachte sie zum Absturz. Weil die Landebahn gesperrt war, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten und kollidierte dann mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario, das auf hochprofessionelle Täter zurückgeht. Er schließt "fremde Mächte" als Drahtzieher nicht aus.

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen an sich gezogen. "Es handelt sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland", teilte sie mit. "Damit ist die Tat geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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