Wegsperren in Straubing
Der Freistaat beugt vor: Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung freikommen, sollen künftig in Niederbayerischen festgehalten werden.
München/Straubing - Kameras, Stacheldrahtzaun, Bewegungsmelder, vergitterte Fenster – das Bezirkskrankenhaus in Straubing gilt als Hochsicherheitstrakt für besonders gefährliche Personen in Bayern. Künftig soll es noch ein paar tickende Zeitbomben dazu bekommen. Mörder und Vergewaltiger, die möglicherweise aus der Sicherungsverwahrung freikommen, will die Staatsregierung künftig in der niederbayerischen Stadt für immer wegsperren. In einem Gefängnis „light” - nicht weit entfernt von der JVA Straubing, wo die Schwerverbrecher ihre Strafe verbüßen.
„Wir sorgen dafür, dass Straftäter, bei denen noch eine erhebliche Gefahr besteht, weiterhin sicher untergebracht werden”, erklärt Sozialministerin Christine Haderthauer. Der Europäische Gerichtshof hatte die unbegrenzte Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern für menschenrechtswidrig erklärt. In Bayern gibt es derzeit laut Sozialministerium 34 potenzielle Straftäter, die freigelassen werden könnten. Bisher aber öffnete sich noch für keinen das Gefängnistor. „Wir wollen aber vorbereitet sein”, so Haderthauer.
Erst letzten Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von vier Männern, die in Sicherungsverwahrung sitzen, verhandelt. Einer von ihnen kommt aus Bayern. Bis zu einer Entscheidung kann es Monate dauern. Gibt das BVG den Klägern Recht, sind sie schnell auf freiem Fuß. Justizministerin Beate Merk: „Das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung muss mehr Gewicht haben als das Freiheitsinteresse eines rückfallgefährdeten Gewalt- oder Sexualtäters."
Lange hatten sich FDP und Union in Berlin gestritten, wie sie nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit den Schwerverbrechern nach ihrer Haft umgehen. Die Liberalen setzten auf elektronische Fußfesseln. Das war für die Union unpraktikabel.
Schließlich legte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein „Therapieunterbringungsgesetzt” vor. Die neue Einrichtung muss sich deutlich von einem Knast unterscheiden. Dort sollen die Täter auch therapiert werden. Ein externer Gutachter soll alle 18 Monate überprüfen, ob eine Entlassung verantwortbar ist. Im Bezirkskrankenhaus Straubing will Bayern nun vorbeugen und eine abgetrennte Station einrichten, die nochmal extra bewacht wird.