Unionspolitiker erwägen Betreuungsgeld für Hartz-IV-Empfänger
Berlin - Bayerns Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) sagte im Deutschlandradio Kultur, sie habe Probleme damit, dass das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde. "Mir würde es besser gefallen, wenn also die Hartz-IV-Empfängerin oder der Hartz-IV-Empfänger dieses Betreuungsgeld auch bekommen würde."
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte, für ihn müsse das keine Voraussetzung für die Einführung des Betreuungsgeldes sein. "Aber ich glaube, dass die Gesamtheit des Vorschlags des Betreuungsgeldes davon abhängig ist, wie man in diesem konkreten Fall auch damit verfährt."
Der Sprecher des Bundesfamilienministeriums, Christoph Steegmans, teilte mit, Hartz-IV-Empfänger würden kein Betreuungsgeld bekommen. Das ergebe sich aus der Logik der Sozialgesetzbücher. Die Frage sei nicht, ob Hartz-IV-Empfänger aus politischem Ermessen Betreuungsgeld bekommen sollten. "Die Frage war einzig und allein: Müssen Hartz-IV-Empfänger das Betreuungsgeld angerechnet bekommen."
Der Gesetzentwurf von Familienminister Kristina Schröder (CDU) zum Betreuungsgeld werde an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen. Es gebe inzwischen "Streitfreiheit". Das Betreuungsgeld sollen ab 1. Januar 2013 Eltern erhalten, die ihre Kleinkinder nicht in eine Kita schicken. Es beträgt zunächst 100, ab 2014 dann 150 Euro monatlich.
Tillich forderte, die Parteichefs Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer(CSU) und Philipp Rösler (FDP) müssten die offenen Punkte beim Betreuungsgeld jetzt lösen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, das Betreuungsgeld sei kein Thema der Spitzenrunde der Parteichefs am Montagmittag, weil es bereits auf höchster Ebene besprochen und beschlossen worden sei.