Union und SPD uneins bei Straftat Schwarzfahren

In der ersten Etappe der Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag gab es Kontroversen zu Migration und innerer Sicherheit. Umstritten ist auch der Umgang mit der "Beförderungserschleichung".
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Unter "Beförderungserschleichung" versteht man das unberechtigte Nutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es handelt sich um eine Straftat. (Symbolbild)
Unter "Beförderungserschleichung" versteht man das unberechtigte Nutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es handelt sich um eine Straftat. (Symbolbild) © Lukas Schulze/dpa
Berlin

Die SPD hat bei den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU darauf gedrungen, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Die Union ist mit der Streichung des entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches allerdings nicht einverstanden, wie aus Papieren der Verhandlungsgruppen zu Recht, Migration und innerer Sicherheit hervorgeht. Das Fahren ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat zu behandeln, sondern als Ordnungswidrigkeit, gehört zu den Vorhaben der früheren Ampel-Koalition, die nach dem Ausscheiden der FDP aus der Regierung nicht mehr umgesetzt wurden.

Zwischen den voraussichtlichen Koalitionären gab es demnach zunächst auch keine Verständigung in der Frage, ob das Amt des Polizeibeauftragten, das zurzeit der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch bekleidet, erhalten bleiben soll oder nicht. Die Union würde es gerne wieder abschaffen. 

Vorratsdatenspeicherung ja, aber für wie lange?

Dass Telekommunikationsanbieter künftig wieder verpflichtet werden sollen, IP-Adressen zu speichern - etwa um die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern zu bekämpfen - ist sowohl Union als auch SPD ein Anliegen. Diskussionen gab es in der zuständigen Arbeitsgruppe jedoch über die Frage, wie viele Wochen beziehungsweise Monate die Daten gespeichert werden sollen. Während die Union einen längeren Zeitraum anpeilt, verweist die SPD auf rechtliche Beschränkungen.

Meinungsverschiedenheiten gab es zwischen den Verhandlern auch, was die Zukunft des sogenannten Chancenaufenthaltsrechts angeht. Es eröffnet Menschen ohne gesichertes Bleiberecht, die einer Arbeit nachgehen, Möglichkeiten, in Deutschland zu bleiben.

Noch ist nichts beschlossen

Insgesamt verweisen die Verhandler darauf, dass keiner der in den Papieren der verschiedenen Arbeitsgruppen festgehaltenen Punkte als geklärt gilt, solange es keine endgültige Verständigung zu allen Streitfragen gibt. Die soll in den kommenden Tagen im kleineren Kreis erzielt werden, wobei die Fachleute aus den Arbeitsgruppen zu Einzelfragen zurate gezogen werden sollen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.