Schärfere Regeln!
Der Vize-Chefredakteur der AZ, Georg Thanscheidt, über Nebeneinkünfte der Abgeordneten.
Macht macht reich. Viele Abgeordnete des Deutschen Bundestags nutzen ihre Position an den Schalthebeln der Macht, um ihren Rang, ihren Ruf zu versilbern. Ehemaligen Kabinettsmitgliedern wie Peer Steinbrück fällt das deutlich leichter als einfachen Abgeordneten. Aber auch die können ihre Auftritte auf der politischen Bühne nutzen, um ihre Geschäftstätigkeit „draußen im Lande“ zu befördern – zum Beispiel als Rechtsanwalt in München. Und dann gibt es natürlich noch die Ex-Machthaber, die nach ihrer Amtszeit bei Gazprom oder Bilfinger Berger landen.
Das alles hat natürlich ein Geschmäckle. 126 Parlamentarier bekommen derzeit von einem anderen Geldgeber mindestens so viel Geld, wie sie als Abgeordnetendiät erhalten – also mehr als 7000 Euro im Monat. 102 dieser Parlamentarier sind Mitglieder der schwarz-gelben Regierungskoalition. Bei ihnen ist es zumindest fraglich, ob ihr Bundestags-Mandat „den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit“ bildet. Dies entspreche aber dem „verfassungsrechtlichen Leitbild des Abgeordneten“, stellte das Bundesverfassungsgericht 2007 fest – als es die Klage von fünf Unions-Abgeordneten, drei FDP-Abgeordneten und einem SPD-Parlamentarier gegen das Nebeneinkünftegesetz abwies.
Dass Steinbrück seine Honorar-Verträge jetzt offenlegt, ist gut und richtig. Viel wichtiger ist aber, dass nun auch die Union schärfere Veröffentlichungs-Regeln auf den Weg bringen will. Hoffentlich lässt sie sich dabei weder von der FDP noch vom beginnenden Bundestagswahlkampf abhalten.