Richterspruch aus Karlsruhe: Ungutes Signal

Der Chefreporter Matthias Maus über den Fall der Drei-Prozent-Hürde bei der Europa-Wahl.
Matthias Maus |
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Der Chefreporter Matthias Maus über den Fall der Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl.

Klingt ja super: Endlich Gerechtigkeit! Jede Stimme zählt gleich! Sieg der Demokratie, ein Hoch auf Karlsruhe! Doch es ist nicht super. Der Richterspruch aus Karlsruhe ist ein ungutes Signal.

Viele glauben – und fünf der acht Verfassungsrichter deuten es auch wieder an – eine Sperrklausel sei ein Instrument der Machtsicherung der Großen. Das ist unhistorisch, unpolitisch und nicht der Fall. Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Hürden nach dem Krieg erfanden, da wollten sie zersplitterte, handlungsunfähige Parlamente wie in Weimar verhindern.

Lesen Sie hier: Karlsruhe urteilt über Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl

Nun sagt Karlsruhe: Das Europaparlament ist ja gar kein richtiges Parlament! Es qualifiziert die Institution als Kirmesveranstaltung ab. Auch das ist aber nicht mehr der Fall. Im Rahmen eines demokratischen europäischen Einigungsprozesses ist ein Gewichtszuwachs des Europarlaments Fakt und zwingend. Das wischt Karlsruhe beiseite. „Alle Wähler sollen den gleichen Einfluss haben“, sagt das Verfassungsgericht und macht so ein großes Fass auf: Mit dieser Logik kann man auch gegen die Fünf-Prozent-Hürde im Bundestag angehen.

Sperrklauseln sind sinnvoll, sie schützen vor Extremisten und Spinnern. Sie zwingen die Parteien, sich inhaltlich breiter aufzustellen, sich zukunftsfähiger zu machen: Wer nur ein Thema hat – wie die Piraten oder Röslers FDP – der wird zurecht auf die politische Ersatzbank geschickt. Für Europa, die politische Großbühne der Zukunft, gilt das nicht mehr.

 

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