Oster-Lockdown mit "erweiterter Ruhezeit": Was gilt an den "Ruhetagen"?

Der Corona-Lockdown wird verlängert, zudem gibt es eine "erweiterte Ruhezeit" für die Ostertage. Welche Regeln an den beschlossenen "Ruhetagen" gelten.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel.
Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel. © Michael Kappeler/dpa

Anmerkung der Redaktion: Am 24. März gab Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekannt, die Corona-Regeln zur "erweiterten Ruhezeit" doch nicht umzusetzen. Der folgende Artikel weist noch den Stand von Dienstag, 23. März auf, und wurde nicht nochmals überarbeitet.


Berlin/München - Über Ostern gilt in Deutschland ein deutlich schärferer Lockdown – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht dabei von einer "erweiterten Ruhezeit". Der Lockdown wird vorerst bis zum 18. April verlängert, das haben Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer nach stundenlangen Verhandlungen bis tief in die Nacht beschlossen.

Lockdown an Ostern: Von wann bis wann gilt die "erweiterte Ruhezeit"?

Die "erweitere Ruhezeit" läuft über insgesamt fünf Tage, sie startet am Gründonnerstag (1. April) und dauert bis einschließlich Ostermontag (5. April) an. Gründonnerstag und Karsamstag (3. April) wurden von Bund und Ländern zusätzlich und einmalig als "Ruhetage" definiert. Während der fünf Tage gelten allgemein deutlich strengere Regeln – etwa bei den Kontakten (s. unten).

Merkel zufolge gelten an den "Ruhetagen" die Regelungen, die analog an "normalen" Sonn- und Feiertagen gelten. Mit anderen Worten: Der Einzelhandel, also etwa auch der Supermarkt, bleibt geschlossen, Tankstellen beispielsweise sind jedoch weiter geöffnet. Ausnahme dabei ist der Karsamstag, an dem der Lebensmitteleinzelhandel "im engen Sinne" geöffnet hat. "Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen", heißt es dazu im Beschluss.

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"Ruhetage" über Ostern: Prinzip "#WirBleibenZuHause"

In den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz heißt es zudem, dass an den fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip "#WirBleibenZuHause" gilt. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Weitere Einschränkungen während der "erweiterten Ruhezeit"

Während der Ostertage werden Ansammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage wieder geschlossen.

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Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen, so die Erklärung weiter. Ein grundsätzliches Verbot würde es allerdings nicht geben, stellte Merkel bei der Pressekonferenz in der Nacht auf Dienstag klar.

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33 Kommentare
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  • UndNoOaner am 24.03.2021 13:17 Uhr / Bewertung:

    Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun und wo ist das Heuchelei?
    Aber egal was Sie meinen, das mit den "Ruhetagen" hat sich ja seit gerade eben sowieso erledigt...dann "schaffe ma" halt wieder weiter.

  • misterwinglet am 24.03.2021 07:13 Uhr / Bewertung:

    ist doch spitze, einen Tag mehr Zeit um seine Spezln zum Besuchen und arbeitsfrei, habe mir direkt die Zugtickets rausgelassen

  • Dr. Schönfärber am 23.03.2021 18:34 Uhr / Bewertung:

    So wäre es richtig gewesen: Alle Läden zu von Gründonnerstag bis einschl. Ostermontag.
    Ohne Ausnahme. Einen Kühlschrank und Tiefkühler hat doch jeder.

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