NPD-Verbot: Verfassungsgericht fordert mehr Beweise

Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat aufgefordert, mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorzulegen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Karlsruhe - Darin fordern die obersten Richter zusätzliche Beweise in mehreren Punkten. So soll der Bundesrat auch darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden.

Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten - sogenannte V-Leute - hatte, dies jedoch nicht offengelegt hatte.

Lesen Sie hier: Mögliches Nazi-Versteck im Dschungel gefunden

Nach Angaben der Länder ist dieses Problem beim jetzigen Antrag ausgeräumt. Die Innenminister hatten eigens Testate abgegeben - mit der Zusicherung, die gegen die NPD gesammelten Unterlagen seien frei von V-Mann-Informationen.

Nur die Länderkammer hat einen Verbotsantrag eingereicht. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.