Neben Bundestag muss auch Bundesrat Ceta absegnen
Berlin - "Über ein Vertragsgesetz am Ende des Prozesses müssten nach unserer Auffassung Bundestag und Bundesrat abstimmen. Da würde Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes greifen", sagte eine Sprecherin des bei Ceta federführenden Bundeswirtschaftsministeriums.
Der Grundgesetzpassus lautet: "Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes."
Ceta als reines EU-Abkommen
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte auf Grundlage einer juristischen Analyse angekündigt, seine Behörde wolle Ceta als reines EU-Abkommen einstufen. Damit rief er scharfe Kritik hervor. Ein solches Vorgehen würde dazu führen, dass die Regierungen und das EU-Parlament an der Ceta-Ratifizierung beteiligt werden müssten, nicht aber die nationalen Parlamente. Dies müsste nur geschehen, wenn es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt.
Dazu stellte die Ministeriumssprecherin am Freitag klar: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Ceta ein gemischtes Abkommen ist." Damit sei aus Berliner Sicht "klar, dass ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente es kein Ceta geben kann".
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