Lammert nach Karlsruher EFSF-Urteil in der Kritik

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Parlamentspräsident Norbert Lammer (CDU) in die Kritik geraten.
dpa |
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Beteiligungsrechten des Bundestags bei Maßnahmen zur Euro-Rettung ist Parlamentspräsident Norbert Lammer (CDU) in die Kritik geraten.

Berlin - "Der Bundestagspräsident hätte sich vielleicht vorher gewissenhafter mit der Thematik befassen sollen", sagte der SPD-Abgeordnete Peter Danckert der "Passauer Neuen Presse". Danckert war einer der beiden in Karlsruhe erfolgreichen Kläger.

"Herr Lammert hat es versäumt, klar und entschieden auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes hinzuweisen." Er habe die Antragsteller in Karlsruhe allein gelassen. "Jetzt versucht er, sich auf unsere Seite zu schlagen", sagte Danckert. Er wies Lammerts Einschätzung zurück, es gebe nur begrenzten Korrekturbedarf an der Gesetzesregelung: "Das Bundesverfassungsgericht hat wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt."

Das Verfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Sondergremium des Bundestages zur Kontrolle des Euro-Rettungsschirms größtenteils verfassungswidrig ist. Das geheim tagende neunköpfige Gremium für eilbedürftige Euro-Entscheidungen verletze die Beteiligungsrechte der Abgeordneten. Nur in einigen Ausnahmefällen mit besonderer Vertraulichkeit wie beim Ankauf bestimmter Staatsanleihen durch den Rettungsfonds EFSF sei eine Entscheidung durch das Kleingremium gerechtfertigt. Damit stärkten die Richter erneut die Abgeordneten in ihren Rechten. (2 BvE 8/11)

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