Kabinett billigt Nachbesserungen an Klinikreform

Die schon besiegelte Neuaufstellung der Krankenhäuser soll noch an einigen Stellen geändert werden. Nach einigem Gezerre sind die Pläne auf dem Weg.
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Die Bundesregierung bringt Nachbesserungen der Krankenhausreform auf den Weg. (Archivbild)
Die Bundesregierung bringt Nachbesserungen der Krankenhausreform auf den Weg. (Archivbild) © Soeren Stache/dpa
Berlin

Bei der Umsetzung der umstrittenen Krankenhausreform sollen flexiblere Vorgaben gelten. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken auf den Weg, der unter anderem mehr Spielraum für Ausnahmen und Kooperationen sowie längere Übergangsfristen vorsieht. Die CDU-Politikerin sagte, die Reformziele einer besseren Bündelung von Leistungen und von mehr Qualität in der Versorgung blieben unangetastet. Mit den Änderungen solle die Reform nun aber alltagstauglich gemacht werden.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die noch von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzte Reform nachzubessern. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte damit kleiner werden. Ziel ist auch, den finanziellen Druck zu immer mehr Fällen zu mildern. Basis der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben bei Personal und Erfahrung gewährleisten.

Reform fiel durch "Praxischeck"

Warken sagte, die ursprüngliche Reform habe an verschiedenen Stellen "den Praxischeck nicht bestanden". Änderungen geben solle es daher nun etwa, um unerwünschte Verwerfungen bei der Versorgung auf dem Land zu vermeiden. Das Gesetz solle zudem dafür sorgen, dass Krankenhäusern genügend Zeit bleibe, die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen. Der Entwurf geht jetzt an den Bundestag, zustimmungsbedürftig im Bundesrat ist das Gesetz nicht.

Konkret sollen vor allem in ländlichen Gegenden erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Kliniken ermöglicht werden. Die für die Planung zuständigen Länder sollen dabei auch nicht mehr an ursprünglich vorgesehene Vorgaben zur Erreichbarkeit gebunden sein. Statt 65 Leistungsgruppen mit jeweils einheitlichen Qualitätskriterien soll es nun noch 61 geben. Mehrere Änderungen bei der Vergütung sollen jeweils ein Jahr später greifen. 

Förder-Milliarden nicht von gesetzlichen Kassen 

Umgesetzt werden soll mit dem Gesetz auch, dass ein Förderfonds für die Neuordnung des Standortnetzes nicht wie geplant aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen gespeist werden soll. Der über zehn Jahre vorgesehene Anteil von bis zu 2,5 Milliarden Euro pro Jahr soll stattdessen vom Bund übernommen werden - und zwar aus Mitteln des schuldenfinanzierten Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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