Julia Klöckner hisst die Regenbogenflagge - einmal im Jahr

Bundestagspräsidentin Klöckner verweist auf Neutralitätspflicht: Die Regenbogenflagge weht am 17. Mai und sonst nicht über dem Bundestag.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Wann weht die Regenbogenflagge über dem Bundestag? An dieser Frage entzündete sich 2025 ein politischer Streit. (Symbolbild)
Wann weht die Regenbogenflagge über dem Bundestag? An dieser Frage entzündete sich 2025 ein politischer Streit. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa
Berlin

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) lässt die Regenbogenflagge an diesem Sonntag einen Tag lang über dem Reichstagsgebäude wehen. In einer Mitteilung ihres Büros heißt es: "Auch in diesem Jahr habe ich entschieden, dass die Regenbogenflagge am 17. Mai auf dem Deutschen Bundestag gehisst wird."

Hierfür gebe es einen klaren parlamentarischen Anlass - anders als beim Berliner Christopher Street Day (CSD), denn am 17. Mai 2002 habe der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen. Zugleich sei der 17. Mai der Internationale Tag gegen Homophobie. 

Aufregung vor dem CSD in Berlin 

Im vergangenen Jahr hatte Klöckner entschieden, dass die Regenbogenflagge nur noch am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit gehisst wird. Sie begründete dies mit der Neutralitätspflicht der Bundestagsverwaltung. Unter ihrer Vorgängerin, Bärbel Bas (SPD), wehte die bunte Flagge auch während des CSD. 

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich im vergangenen Jahr hinter den Kurs von Klöckner gestellt. Auf die Frage, wie er es finde, dass Klöckner die Regenbogenflagge zum CSD nicht auf dem Bundestag hissen will, sagte er damals: "Der Bundestag ist ja nun kein Zirkuszelt", auf das man beliebig Fahnen hisse. An Klöckners Entscheidung und dem Kommentar von Merz gab es damals Kritik, unter anderem von der Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD). 

Die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold stehe für Freiheit, Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz, betont Klöckner. Dazu gehöre auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.