Henning Otte soll neuer Wehrbeauftragter werden

Der Wehrbeauftragte ist Anwalt der Soldaten und soll dem Parlament bei der Kontrollfunktion helfen. Die Aufgabe soll nun ein Verteidigungspolitiker der Union übernehmen.
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Henning Otte (CDU) soll auf Eva Högl (SPD) folgen. (Archivbild)
Henning Otte (CDU) soll auf Eva Högl (SPD) folgen. (Archivbild) © Christoph Soeder/dpa
Berlin

Der CDU-Politiker Henning Otte soll neuer Wehrbeauftragter des Bundestags werden. "Ich freue mich über das Vertrauen, dass ich von der Regierungskoalition der CDU/CSU und SPD als neuer Wehrbeauftragter vorgeschlagen werde", sagte Otte der "Rheinischen Post". Er werde sich für die Interessen der Soldatinnen und Soldaten "im Rahmen der Parlamentsarmee einbringen." Die Wahl durch den Bundestag soll demnach am 23. Mai stattfinden. 

Über die Personalie hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Aus der SPD-Fraktion wurde auf Anfrage auf ein Nominierungsrecht der Union verwiesen. Aus Kreisen der Unionsfraktion hieß es, es gebe eine Verständigung auf Otte. Der niedersächsische CDU-Landesvorsitzende Sebastian Lechner gratulierte Otte bereits.

Der 56-jährige Niedersachse soll damit auf Eva Högl (SPD) folgen. Er ist Reserveoffizier und war stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, bis Ende 2021 auch verteidigungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag.

Der Wehrbeauftragte wird auf fünf Jahre von den Mitgliedern des Bundestages gewählt und vom Bundestagspräsidenten ernannt. "Vorschlagsberechtigt sind der Verteidigungsausschuß, die Fraktionen und so viele Abgeordnete, wie nach der Geschäftsordnung der Stärke einer Fraktion entsprechen", heißt es im Gesetz über den Wehrbeauftragten. Högl bekleidete das Amt seit 25. Mai 2020.

Der Wehrbeauftragte hilft nach Grundgesetz-Artikel 45b dem Bundestag bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte. Er gilt als Anwalt der Soldaten, die sich jederzeit an ihn wenden können. Der Wehrbeauftragte kann auch jederzeit angemeldete oder unangemeldete Besuche bei der Truppe unternehmen. Zu seinen Kernaufgaben gehört es, über die Wahrung der Grundrechte der Soldaten und der Grundsätze der Inneren Führung in der Bundeswehr zu wachen. Der Wehrbeauftragte legt einmal jährlich einen Bericht vor.

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