De Maiziere und Altmaier im Bundestags-Kontrollgremium

Vor einem Auftritt von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) zur BND-Affäre im Bundestag zweifelt die Opposition am Willen der Regierung zur offenen Aufklärung.
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Thomas De Maiziére und Peter Altmaier werden sich im Bundestag zu den BND-Spionage-Vorwürfen äußern.
dpa Thomas De Maiziére und Peter Altmaier werden sich im Bundestag zu den BND-Spionage-Vorwürfen äußern.

Vor einem Auftritt von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zur BND-Affäre im Bundestag zweifelt die Opposition am Willen der Regierung zur offenen Aufklärung.

Berlin - De Maizière und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) wollen sich heute vor den Geheimdienstkontrolleuren des Bundestags äußern, dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr). Beim Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss des Parlaments, Konstantin von Notz, stieß dies auf Kritik.

Von Notz sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), der Versuch de Maizières, die Vorwürfe im streng geheimen Kontrollgremium zu klären, sei "untauglich". Ans Licht sei die Spähaffäre vor allem durch den grundsätzlich der Öffentlichkeit verpflichteten Untersuchungsausschuss gekommen.

De Maizière war von 2005 bis 2009 Chef des Bundeskanzleramts. Das Kanzleramt hat die Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst (BND). In dieser Zeit war dem BND bereits aufgefallen, dass er vom US-Geheimdienst NSA Suchkriterien zur Ausspähung von Daten bekommen hatte, die zu europäischen Institutionen führen. Die Zusammenarbeit von BND und NSA bei der Datenausspähung dient eigentlich der Terrorabwehr. Mit der Zeit sortierte der BND immer mehr dieser Selektoren - etwa IP-Adressen oder Mailadressen - aus, die sich gegen europäische Ziele richteten. Heute steht der Vorwurf der Wirtschaftsspionage durch die NSA öffentlich im Raum - und die Frage, ob der BND dabei wissentlich oder unwissend half.

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Der Vorsitzende des Kontrollgremiums, André Hahn (Linke), sagte der dpa, er erwarte von de Maizières Aussagen vor dem PKGr Aufklärung und Wahrheit. "Bis jetzt liegt ja vieles im Dunkeln, und das Bundeskanzleramt hat sich widersprechende Erklärungen abgegeben." Hahn erläuterte: "Man hat uns anfangs im Glauben gelassen, man hätte erst kürzlich überhaupt erfahren, dass es diese Versuche der Ausspähung auch von europäischen Zielen und Wirtschaftsinstitutionen gegeben hätte." Doch erste Informationen habe es spätestens 2008 gegeben.

Nun sei die Frage, "wann Herr de Maizière durch wen informiert worden ist, was er gewusst hat, was er möglicherweise, wenn er es gewusst hat, dagegen unternommen hat, ob er bei den Amerikanern vorstellig geworden ist und versucht hat, es zu unterbinden".

Hans-Christian Ströbele, Grünen-Mitglied im PKGr, sagte: "Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass weder vom Bundesnachrichtendienst noch vom Bundeskanzleramt irgendetwas gegenüber der NSA getan worden ist, als diese verbotenen Selektoren aufgefallen sind." Zudem setze er Hoffnung auf die ebenfalls angekündigte Aussage von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vor dem PKGr. Er solle "endlich" sagen, wann die Parlamentarier die Listen jener Selektoren bekommen, "die die NSA verbotenerweise in die Dateien des Bundesnachrichtendienstes eingestellt hat". Der NSA-Untersuchungsausschuss brauche diese Listen für seine Sitzung an diesem Donnerstag, die auch der Aufklärung der Affäre dienen soll.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte an, sich dem NSA-Untersuchungsausschuss als Zeugin zur Verfügung zu stellen. "Ich werde da aussagen und da Rede und Antwort stehen, wo das geboten ist. Das ist im Untersuchungsausschuss, wenn das gewünscht wird. Da stehe ich gerne zur Verfügung", sagte Merkel Radio Bremen. Zur Frage der Weitergabe der Suchbegriffe, mit denen der BND für den US-Geheimdienst NSA spioniert haben soll, erklärte Merkel, die Entscheidung darüber könne erst nach einem "Konsultationsverfahren" mit den USA getroffen werden.

Zu der Spähaffäre gibt es außerdem einen Auftritt des Generalbundesanwalts Harald Range vor dem Rechtsausschuss des Bundestags sowie eine Aktuelle Stunde im Plenum des Bundestags.

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