Christian Wulff: Deshalb wurde er freigesprochen

Hannover – Das Landgericht Hannover hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert wichtige Passagen aus dem mündlich vorgetragenen Urteil von Richter Frank Rosenow.
"Das Verfahren hat das Landgericht Hannover vor besondere organisatorische Aufgaben gestellt.“
"In Krisensituationen waren die beiden Angeklagten einander wertvolle Ratgeber.“
„Ausreichend Beweisanzeichen, die ein gemeinsames Abendessen der Angeklagten belegen, hat die Beweisführung nicht ergeben.“ (Diese Aussage bezieht sich auf ein mögliches Essen von Wulff und dem mitangeklagten David Groenewold am Abend vor dem Oktoberfestbesuch.)
„Was der Angeklagte Wulff selbst konsumierte, konnte nicht geklärt werden.“ (Diese Aussage bezieht sich auf den Wiesn-Besuch und die dortige Bewirtung.)
„Dies war das übliche Prozedere auf dem Oktoberfest.“ (Die Aussage bezieht sich darauf, dass David Groenewold als einladender Gastgeber im Festzelt für all seine Gäste bezahlte.)
„Für die Überzeugungsbildung der Kammer genügt es nicht, dass ein Geschehen nur als wahrscheinlich erscheint.“
Kann man einen Ministerpräsidenten für Peanuts kaufen?
„Es erscheint angesichts mehrerer Zeugenaussagen plausibel, dass Wulff immer viel Bargeld in seinen Taschen hatte.“ (Die Aussage bezieht sich auf die Darstellung, dass Wulff die Kosten für einen Babysitter in bar an Groenewold zurückerstattete.)
„Ich gestehe gerne ein, dass die Indizien ihre Wirkung nicht verfehlten.“ (Die Aussage bezieht sich auf den in der Anklage formulierten Vorwurf, dass Wulff wegen der Einladung zum Oktoberfest einen Bittbrief an die Siemens-Spitze geschrieben habe, um Unterstützung für ein Filmprojekt Groenewolds einzufordern.)
„Ist es wirklich glaubhaft, dass sich der Ministerpräsident für Peanuts kaufen ließ?“
„Und ist es dann wirklich glaubhaft, dass er sich in derart dilettantischer Weise korrumpieren lässt?“
„Warum sollte Wulff sich Vorteilte erteilen lassen, die er ohnehin erstattet bekommen hätte?“
Ein Freispruch erster Klasse
„Der Ablauf könnte auch so gewesen sein wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt. Aber sicher ist das nicht. Es könnte auch anders gewesen sein.“
„Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise gegen die Angeklagten.“
„Bei einem Ministerpräsidenten gibt es kaum etwas mit Bezügen zur Wirtschaft, was nicht auch im Zusammenhang mit seiner Dienstausübung steht.“
„Die Angeklagten waren aus tatsächlichen Gründen freizusprechen, weil Vorteile und eine Unrechtsvereinbarung nicht nachgewiesen werden konnte.“
„Bitte klassifizieren Sie den Freispruch nicht: Es gibt nur schuldig oder unschuldig. Ein bisschen schwanger geht nicht.“