Bundestag verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029

Wer eine Wohnung sucht, muss gerade in begehrten Gegenden tief in die Tasche greifen. Die Mietpreisbremse soll das zumindest ein Stück weit verhindern. Geplant ist aber noch mehr.
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Die Mietpreisbremse soll hohe Preissprünge bei Neuvermietungen verhindern.
Die Mietpreisbremse soll hohe Preissprünge bei Neuvermietungen verhindern. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Berlin

Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlängert. Das hat der Bundestag in Berlin mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen. Die Linke enthielt sich. 

Bremse mit Ausnahmen

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. 

Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden - und auch Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.

Hubig: Bald weitere Vorschläge

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an: "Ich werde schnell weitere Pakete zum besseren Mieterschutz auf den Weg bringen, zum Beispiel zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und zur Ausweitung der Regelungen über Schonfristzahlungen."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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