Bundestag-Debatte: Sterbehilfe - ja oder nein?

Der Bundestag nimmt einen neuen Anlauf, Grenzsituationen für den Menschen am Ende seines Lebens zu regeln - von der Sterbebegleitung bis zur Sterbehilfe.
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Bisher ist aktive Sterbehilfe in Deutschland strafbar; eine Mehrheit in Deutschland befürwortet aber eine Erlaubnis.
dpa Bisher ist aktive Sterbehilfe in Deutschland strafbar; eine Mehrheit in Deutschland befürwortet aber eine Erlaubnis.

Berlin - Der Bundestag will am Donnerstag (09.00 Uhr) mit einer intensiven Debatte über die Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe eine breite öffentliche Diskussion anstoßen. Es handelt sich um eine sogenannte Orientierungsdebatte, für die knapp viereinhalb Stunden veranschlagt ist. Dem Bundestag liegen inzwischen Positionspapiere von fünf Parlamentariergruppen vor, die sich über Fraktionsgrenzen hinweg zusammengefunden haben.

Mit Ausnahme einer Gruppe von Linken- und Grünen-Abgeordneten sprechen sich alle Papiere gegen Sterbehilfevereine aus. Ein wesentlicher Teil der Diskussion konzentriert sich auf die Rolle der Ärzte bei einem assistierten Suizid. Weitgehende Übereinstimmung besteht darin, dass Palliativmedizin und Hospizversorgung zur Begleitung sterbenskranker Patienten flächendeckend ausgebaut werden muss.

Bis Ende Februar sollen Gesetzentwürfe vorliegen. Dann ist die erste Lesung geplant. In der zweiten Jahreshälfte 2015 will der Bundestag ein Gesetz verabschieden.

Der Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, sieht keine Notwendigkeit, die gesetzlichen Regelungen für Ärzte im Umgang mit sterbenskranken Menschen neu zu regeln. Spahn sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa: "Es braucht hier keine weitere Verrechtlichung des individuellen Arzt-Patienten-Verhältnisses, egal, was wir da tun, es wird eine schiefe Bahn eröffnen."

Der CDU-Politiker bekräftigte die Position der Unionsmehrheit, dass es "kein gewerbliches Angebot oder gar Straßenwerbung für Sterbehilfe geben" dürfe. "Der Tod ist keine Ware. Und die Beihilfe zum Suizid darf auch nicht den Eindruck selbstverständlichen ärztlichen Handelns bekommen, quasi gleich mit Abrechnungsziffer."

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sprach sich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag) gegen eine ärztliche Beihilfe zum Suizid aus. "Es ist eine Perversion des Arztberufs, wenn Ärzte töten." Auch wenn nur ganz wenige Menschen ärztliche Suizidbeihilfe verlangten, wäre doch ihre ausdrückliche Erlaubnis eine schwere Beschädigung jeder Arzt-Patienten-Beziehung. Damit stiege auch der Druck auf Schwache, Alte und Kranke, die Gesellschaft "von sich zu entlasten" und Selbstmord zu begehen.

Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag), Kirchen und Politiker müssten sich gemeinsam anstrengen, damit sich Menschen erst gar nicht Sterbehilfe wünschten. Der Vorschlag von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe stehe der evangelischen und katholischen Kirche am nächsten, sagte Bode.

Der neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, warnte davor, das Tötungstabu aufzuweichen. "Das würden wir tun, wenn gesetzlich Situationen definiert würden, in denen Menschen sich töten lassen", sagte der bayerische Landesbischof der Zeitung "Passauer Neue Presse" (Donnerstag). Wer Kriterien als Rechtsgrundlage für ärztliche Suizidbeihilfe "gesetzlich festschreibt, schafft ein Recht auf Unterstützung bei der Selbsttötung". Das sei für ihn die falsche Botschaft.

Der Verein Ärzte für das Leben stellte erneut klar, dass er jegliche Form einer gesetzlichen Zulassung des ärztlich assistierten Suizids ablehnt. Der Verein verwies dabei auf die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer.

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