Bundestag beschließt Asylpaket II mit großer Mehrheit

Bereits Anfang November 2015 hatte sich die große Koalition auf die Eckpunkte eines zweiten Asyl-Gesetzespakets verständigt. Dann folgte ein wochenlanger Streit über Details, jetzt wurde es beschlossen.
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Der Bundestag hat das Asylpaket II beschlossen. (Archivfoto)
dpa Der Bundestag hat das Asylpaket II beschlossen. (Archivfoto)

Bereits Anfang November 2015 hatte sich die große Koalition auf die Eckpunkte eines zweiten Asyl-Gesetzespakets verständigt. Dann folgte ein wochenlanger Streit über Details, den die Spitzen von CDU/CSU und SPD Ende Januar beendeten.

Berlin - Am Donnerstag wurde nun namentlich im Bundestag über das Gesetz abgestimmt. Dabei stimmten 429 Abgeordnete für das Asylpaket II und 147 dagegen. Vier Abgeordnete enthielten sich. Während die Koalitionsparteien das Asylpaket in der vorangegangenen Debatte verteidigten, hagelte es aus der Opposition Kritik.

Die Linken-Politikerin Heike Hänsel sprach von einem absoluten Skandal, "sich zu brüsten, welches Bundesland am besten und am meisten abschiebt".  Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt kritisierte die Pläne zum Familiennachzug. Sie fragte: "Was sagt der 14-Jährige jetzt seiner Mutter am Telefon? 'Ihr könnt nicht nachkommen?'"

Lesen Sie hier: Grünen-Fraktionen fordern Integrationsgesetz

 

Die Kernpunkte des Asylpakets II:

 

Besondere Aufnahmeeinrichtungen

 

Bestimmte Flüchtlingsgruppen - unter anderem Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" - sollen künftig in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden.

Während ihres Aufenthalts dort soll für die Flüchtlinge eine strenge Residenzpflicht gelten: Das heißt, sie dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, in der ihre Aufnahmeeinrichtung liegt, nicht verlassen. Tun sie das doch, werden Leistungen gestrichen, und das Asylverfahren ruht.

 

Familiennachzug begrenzt

 

Für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe soll der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Es geht um Menschen, für die nur "subsidiärer Schutz" in Deutschland gilt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.

Über einen Umweg sollen aber auch "subsidiär Geschützte", vor allem aus Syrien, Angehörige nachholen können: Ihre Partner oder Kinder, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, sollen vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. Solche Kontingente müssen aber noch auf EU-Ebene mit diesen Ländern vereinbart werden.

 

Finanzielle Beteiligung an Integrationskursen

 

Wer als Asylbewerber Zugang zu Integrationskursen bekommt, soll einen Teil der Kosten dafür - zehn Euro monatlich - selbst tragen.

 

Schärfere Regeln bei Abschiebung von Kranken

 

Abschiebungen sollen erleichtert werden - auch bei gesundheitlichen Problemen der Betroffenen. Nur schwere Erkrankungen sollen ein Hinderungsgrund sein. Auch bei der Beschaffung von Papieren für abgelehnte Asylbewerber will der Bund mehr tun. Abschiebungen scheitern bislang oft an fehlenden Ausweisdokumenten.

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