Bund: Ohne Betreuungsgeld kein Zuschuss für Kita-Ausbau

Das Bundesfamilienministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, das geplante Betreuungsgeld sei nicht verfassungskonform.
dpa |
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Berlin -  Wenn diese Argumentation von Gegnern des Betreuungsgeldes rechtlich zum Tragen käme, stünden auch die Finanzhilfen des Bundes beim Ausbau der Kindertagesstätten infrage.

Das sagte der Sprecher des Bundesfamilienministeriums, Christoph Steegmans, am Freitag in Berlin. Er widersprach auf Nachfrage, dass dies eine Drohung sei. Dies sei vielmehr die Beschreibung eines Zusammenhanges. Betreuungsgeld und Kita-Ausbau gehörten eng zusammen.

Die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses, Sibylle Laurischk (FDP), hatte erneut die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Betreuungsgeldes infrage gestellt. Der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag) sagte sie, ihrer Ansicht nach falle der Bereich in die Zuständigkeit der Länder. Diese Frage müsse bei der Anhörung über den Gesetzentwurf im Bundestag überprüft werden. Das Bundesland Hamburg will mit einer Verfassungsklage gegen das umstrittene Gesetz vorgehen.

Der Sprecher von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) verwies darauf, dass in der Begründung des Gesetzentwurfes für das Betreuungsgeld ausführlich auf die Frage der Verfassungskonformität eingegangen werde. Nach Steegmans Darstellung könne der Bund beim Betreuungsgeld aktiv handeln, weil es sich hier um eine "präventive Maßnahme zur Förderung des Kindeswohls" handele. Zum anderen würden damit in der gesamten Republik gleiche Lebensverhältnisse geschaffen.

In Bayern und Thüringen gibt es Landesregelungen für ein Kleinkinder-Betreuungsgeld.

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