300 Milliarden Euro: Griechen wollen mehr Reparationen

Griechenland fordert in einem vertraulichen Bericht fast 300 Milliarden Euro Wiedergutmachung für den Zweiten Weltkrieg. Genau sind es 278,7 Milliarden Euro.
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Athen - Erstmals nennt Griechenland genaue Zahlen. Es sind genau 278,7 Milliarden Euro, die das Land von Deutschland als Wiedergutmachung für den Zweiten Weltkrieg einfordert. Darüber berichtet spiegel.de.

"Nach unseren Berechnungen betragen die Reparationszahlungen Deutschlands 278,7 Milliarden Euro", wird Vize-Finanzminister Dimitris Mardas zitiert. Die Summe stamme aus einem vertraulichen Bericht des Obersten Rechnungshofs von 2013. 2014 sei das Papier noch einmal überarbeitet worden. Spiegel.de konnte nach eigenen Angaben den Bericht durchsehen.

Griechenland könnte noch mehr Reparationen verlangen. Eine zweite Schätzung, die auf einer Rechnung von 1946 basiert, ergibt eine Summe von 332 Milliarden Euro.

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Was fordert Griechenland von Deutschland? Die wichtigsten Begriffe:

Griechische Politiker fordern immer wieder Geld von Deutschland wegen des Zweiten Weltkriegs. Dabei geht es um Entschädigungen für Kriegsverbrechen und -schäden sowie um die Tilgung von Ansprüchen aus einer Zwangsanleihe. Berlin hält alles für abgegolten.

ZWANGSANLEIHE: 1942 musste die Bank von Griechenland der Deutschen Reichsbank einen Kredit über damals 476 Millionen Reichsmark gewähren, nach Kriegsende sollte er zurückgezahlt werden.

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RÜCKZAHLUNG: 1953 verschob das Londoner Schuldenabkommen die Regelung deutscher Reparationen auf die Zeit nach Abschluss eines "förmlichen Friedensvertrages". Das Londoner Moratorium wurde 1990 durch den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" gegenstandslos. Die Staaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) - darunter Griechenland - stimmten 1990 der "Charta von Paris" für eine neue friedliche Ordnung in Europa zu.

ANSPRÜCHE: Nach Auffassung Berlins ergibt sich aus der Zustimmung zur "abschließenden Regelung in Bezug auf Deutschland" in der Charta, dass die Reparationsfrage nicht mehr geregelt werden sollte. In Athen wird dagegen argumentiert, die Entschädigungsfrage sei ungeklärt, denn die Unterzeichner hätten den Vertrag nur zur Kenntnis genommen.

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ENTSCHÄDIGUNG FÜR KRIEGSVERBRECHEN: 2003 wies der Bundesgerichtshof (BGH) Forderungen wegen eines SS-Massakers in Distomo von 1944 ab. Ansprüche der Hinterbliebenen ließen sich weder aus dem Völkerrecht noch aus deutschem Amtshaftungsrecht ableiten. 2006 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung und nahm eine Klage von vier Griechen nicht zur Entscheidung an.

GRIECHISCHE RECHTSAUFFASSUNG: Ein griechisches Gericht sprach 1997 Nachkommen der Opfer knapp 29 Millionen Euro zu. Laut BGH verstößt das Urteil aber gegen den Völkerrechtsgrundsatz der Staatenimmunität. Danach darf ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen. Diesen Grundsatz hatten 2002 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und - in einem ähnlichen Fall - das Oberste Sondergericht Griechenlands bestätigt. Damit habe das griechische Urteil in Deutschland keine Rechtskraft, befand der BGH.

GRIECHISCHE BERECHNUNGEN: In den vergangenen zwei Jahren haben Experten des griechischen Finanzministeriums und der Zentralbank in Athen die Höhe der Reparationen aus griechischer Sicht berechnet. In einer Studie, die die griechische Sonntagszeitung "To Vima" im März veröffentlicht hatte, wurden die Gesamtforderungen auf zwischen 269 und 332 Milliarden Euro beziffert. Der griechische Vize-Finanzminister Dimitris Mardas nannte am 6. April in einer Rede vor dem Parlament nach einer ersten Auswertung des zuständigen Parlamentsausschusses eine Summe von 278,7 Milliarden Euro.

GEZAHLT - GEFORDERT: Deutschland vereinbarte zur Wiedergutmachung für NS-Unrecht Ende der 1950er Jahre Entschädigungsabkommen mit zwölf Ländern. Athen bekam 1960 Reparationen in Höhe von 115 Millionen D-Mark. Bereits in diesem Vertrag ist laut Bundesregierung festgehalten, dass die Wiedergutmachung abschließend geregelt sei. Doch verlangten griechische Politiker weiterhin Reparationen. 2014 wurde die Forderung nach Entschädigungen auch beim Athen-Besuch von Bundespräsident Joachim Gauck laut. Die Bundesregierung wies die Ansprüche zurück. Athens Forderungen seien geregelt, heißt es bis heute.

 

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