Zweckentfremdung in München: Das sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy

Rund 1.300 Wohnungen in München werden illegal (unter)vermietet. Sozialreferentin Dorothee Schiwy fordert ein Gesetz, das der Stadt die Räumung erlaubt.
Irene Kleber |
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Vor allem am Arabellapark werden illegal Wohnungen an Medizintouristen vermietet.
Daniel von Loeper Vor allem am Arabellapark werden illegal Wohnungen an Medizintouristen vermietet.

München - Tausende Münchner suchen verzweifelt eine Wohnung – während bis zu 1.300 Wohnungen "zweckentfremdet" werden. Indem sie etwa für sündteure Mieten an wechselnde Urlauber vermietet werden, als wären sie Hotelzimmer.

Wenn nun am 18. Mai im Landtag das neue Zweckentfremdungsgesetz beschlossen wird (das gültige läuft im Juli aus), geht es für Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) um viel. Denn häufig sind den Leuten ihrer "Sonderermittlungsgruppe Ferienwohnungen", die die Fälle aufdecken und ahnden soll, die Hände gebunden. "Dann stehen wir mit einem gültigen Bescheid vor der Tür, können aber nichts machen. Weil das Gesetz es zum Beispiel nicht erlaubt, zu räumen", sagt Schiwy. "Wir brauchen viel mehr Schlagkraft, damit wir uns besser durchsetzen können."

Im neuen Gesetzentwurf der CSU steht zwar, dass das Bußgeld für eine Zweckentfremdung auf 500.000 Euro erhöht werden kann (aktuell: 50.000). Schiwy aber drängt auf weitere Änderungen: Sie möchte aufgenommen haben, dass

  • schon das "Anbieten" einer nachweislich zweckentfremdeten Wohnung als Ordnungswidrigkeit gilt (damit könnte man etwa Portale wie Airbnb direkt belangen).
  • die Plattformen verpflichtet werden können, entsprechende Wohnungen von der Webseite zu nehmen.
  • die Mietpreise für möblierte Vermietungen nicht höher als 15 Prozent über dem Mietspielpreis liegen dürfen.

Die SPD im Landtag will noch einen Schritt weiter gehen und beschließen, dass ein "Treuhänder" einem uneinsichtigen Vermieter die Wohnung vorübergehend abnehmen kann, um sie legal zu vermieten.

2016 hat Schiwys Truppe 2.400 betroffene Wohnungen unter die Lupe genommen – und bei 244 dafür gesorgt, dass die Eigentümer die Wohnung wieder legal vermieten. Sie hat dabei 39 Bußgeldbescheide in Höhe von 400.000 Euro erlassen, 15 davon sind bisher rechtskräftig.

Lesen Sie auch: Untermiete - Was erlaubt ist und was nicht

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