Weitere Gerichtsverfahren gegen Jens Lehmann: Darum geht es diesmal

Der Ex-Torhüter Jens Lehmann wurde auf der Landshuter Allee mit Handy am Steuer erwischt. Erst legt er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, dann erscheint er nicht vor Gericht.
Niclas Vaccalluzzo
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Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann während des "Kettensägen-Prozess" im Oktober 2024 vor dem Landgericht (Archivbild).
Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann während des "Kettensägen-Prozess" im Oktober 2024 vor dem Landgericht (Archivbild). © S. Simon/imago

München - Als der Protokollant Jens Lehmann in den Gerichtssaal ruft, passiert: nichts. Ganz überrascht sind Staatsanwältin Iris Koch und die Richterin darüber nicht.

Prozess wegen Handy am Steuer: Jens Lehmann legt Einspruch ein 

Am 22. Juni 2024 kurz vor 12 Uhr soll Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann mit einem gemieteten Audi die Landshuter Allee stadteinwärts entlanggefahren sein. Zum Pech des früheren Nationalspielers habe ein Polizist ihn dabei "mit einem Handy hantierend" beobachtet, wie die Staatsanwältin erklärt.

Das fällige Bußgeld wollte Lehmann nicht bezahlen und legte Einspruch ein. So kam es an diesem Montag um 8.55 Uhr zur öffentlichen Verhandlung am Amtsgericht München.

Jens Lehmann und sein Anwalt erscheinen nicht vor Gericht

Die Gelegenheit, den Einspruch zu begründen, nutzte der Ex-Fußballer aber nicht. Er blieb dem Gericht unentschuldigt fern. Auch sein Anwalt ließ sich nicht blicken. Ebenso wenig der Polizist, der als Zeuge in dem Fall geladen war.

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Entsprechend schnell war der Einspruch an diesem Montagmorgen vom Tisch. Warum die Beteiligten allesamt fernblieben, weiß das Gericht nicht.

Zuvor habe der Anwalt des 55-Jährigen wohl geplant, das Verfahren gemäß Paragraf 154 Absatz 2 StPO einstellen zu lassen, sagt die Richterin. Dieser Paragraf erlaubt es einem Gericht, von der Verfolgung einer Straftat abzusehen, wenn sie als geringfügig angesehen wird.

Im Fall von Lehmann, weil sie im Vergleich zu den schwerwiegenden Vorwürfen der vorherigen Verurteilung im "Kettensägen-Prozess" (Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchter Betrug), als weniger gravierend eingeschätzt wird.

So viele Punkte in Flensburg hat Jens Lehmann schon

Richterin und Staatsanwältin waren sich am Montag schnell einig, dass das nicht aussichtsreich gewesen wäre. Der Staatsanwältin gehe es primär um den Punkt in Flensburg, der wegen des Handyverstoßes zusätzlich zum Bußgeld verhängt wird und darum zu zeigen, dass auch "jemand wie Jens Lehmann" davon nicht verschont werde.

Nächstes Verfahren schon kommende Woche - wegen Trunkenheit am Steuer

Drei Punkte in Flensburg habe der Fußballstar laut Richterin bereits gesammelt. Mit dem Handyverstoß kommt nun wohl einer hinzu. Bei 8 Punkten in Flensburg wird der Führerschein automatisch entzogen.

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Gegen das sogenannte Verwerfungsurteil könnte Lehmann noch Rechtsmittel einlegen. Dafür müsste er aber nachweisen, dass er doch entschuldigt war - etwa mit einem ärztlichen Attest.

Nächste Woche könnten schon zwei weitere Punkte dazu kommen. Dann wird vor dem Amtsgericht über eine mutmaßliche Trunkenheitsfahrt des Ex-Fußballers während des vergangenen Oktoberfests in München verhandelt.

Im für ihn schlimmsten Fall würde Lehmann seine Fahrerlaubnis aber ohnehin gleich ganz verlieren.

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3 Kommentare
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  • Wuschel_MUC am 25.03.2025 12:28 Uhr / Bewertung:

    Das Gericht hat den Widerspruch natürlich sofort verworfen, aber warum sind nicht nur Lehmann und sein Anwalt, sondern auch der als Zeuge geladene Polizist weggeblieben?

  • Himbeer-Toni am 25.03.2025 09:14 Uhr / Bewertung:

    Was für ein Ungustl dieser Herr Lehmann.

  • BingoMuc am 24.03.2025 21:04 Uhr / Bewertung:

    Jede Reportage über JList eine Zuviel

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