Interview

Tourismusexperte über Bettensteuer: "Der Preis spielt in München keine Rolle"

Die Stadt erhofft sich durch eine Bettensteuer Einnahmen von bis zu 60 Millionen. Doch der Freistaat will die Abgabe stoppen. Ein Experte erklärt die Fakten.
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Die bayerische Staatsregierung will der Landeshauptstadt München eine Bettensteuer verbieten. (Symbolbild)
Die bayerische Staatsregierung will der Landeshauptstadt München eine Bettensteuer verbieten. (Symbolbild) © dpa/Oliver Berg

München - Die Stadt will eine Steuer für Übernachtungen erlassen. Doch die Hotelbranche ist dagegen und auch die Staatsregierung hat angekündigt, die Bettensteuer zu verbieten. Ob die Aufregung gerechtfertigt ist, erklärt Professor Matthias Firgo von der Fakultät für Tourismus der Hochschule München.

Matthias Firgo ist Experte für Tourismusökonomie.
Matthias Firgo ist Experte für Tourismusökonomie. © Wifo

AZ: Herr Firgo, jammern die Münchner Hoteliers zu viel?
MATTHIAS FIRGO: Nüchtern betrachtet verstehe ich die Aufregung nicht ganz. Aus Erfahrungen mit der Einführung von ähnlichen Steuern in anderen europäischen Städten wissen wir, dass die Nächtigungen nicht zurückgegangen sind und die Steuerlast in Form von höheren Preisen weitgehend an die Gäste weitergegeben werden kann. Dazu kommt die kommunale Steuer ja auch der Region zugute.

"Der Preis spielt in München erfahrungsgemäß keine Rolle"

Aber in München ist vom Restaurantbesuch bis zum Theater eh alles so teuer. Muss die Stadt nicht aufpassen, dass sie die Touristen nicht verprellt?
Tatsächlich ist das Preisniveau in München verglichen mit anderen Destinationen eher hoch. Aber das wäre eher ein Problem, wenn München ein austauschbarer Badeort am Mittelmeer wäre. Aber München ist eine ikonische Stadt mit vielen Alleinstellungsmerkmalen - vom Oktoberfest über die Messen bis zur Kulinarik. Der Preis spielt da nur eine relativ kleine Rolle.

Bettensteuer ist nicht Kurtaxe!

Die bayerische Regierung will eine Bettensteuer verhindern. Doch Kurtaxen gibt es bereits zum Beispiel in Bad Reichenhall. Was ist der Unterschied?
Eine Kurtaxe gibt es in Bayern nur in Kurorten und in der Regel handelt es sich um einen fixen Betrag. Die Bettensteuer ist ein bestimmter Prozentsatz des Übernachtungspreises. Das ist eigentlich gerechter, weil günstige Unterkünfte weniger stark belastet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Übernachtungssteuer als rechtmäßig erklärt. Glauben Sie, Bayern kommt mit dem Verbot durch?
Das kommt sicher darauf an, ob man den Konflikt riskiert. Das ist aber eine politische Frage.

Wie sollte München das Geld investieren?
Aus ökonomischer Sicht wäre ich mit einer Zweckbindung zum Beispiel für den Tourismus vorsichtig. Da würde sich München gerade in Krisenzeiten viel Flexibilität nehmen. Auch die Steuer an einen Fonds zu koppeln, sehe ich kritisch. Das erhöht den Aufwand und das mindert die Netto-Einnahmen.


Verbot der Bettensteuer: So will die Regierung vorgehen

München soll den "Unsinn einer Bettensteuer stecken lassen", forderte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Dafür zuständig, die Abgabe zu verbieten, ist aber eigentlich das bayerische Innenministerium. Auf AZ-Anfrage teilt das Ministerium mit, dass interne Vorbereitungen dazu bereits laufen.

Hebel ist das Kommunalabgabengesetz, darin ist die Befugnis der Gemeinden zur Erhebung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern geregelt. Schon jetzt verbietet der Freistaat jedoch auch Abgaben: Eine Getränkesteuer, eine Jagdsteuer, eine Speiseeissteuer und eine Vergnügungssteuer dürfen Kommunen nicht erlassen. Eine Übernachtungssteuer soll bald dazukommen. Aber eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht doch die Rechtmäßigkeit der Steuer erklärt? Das beeindruckt im Innenministerium wenig. Schließlich seien die Besonderheiten der bayerischen Rechtslage nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, schreibt das Innenministerium.

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Widerstand kommt nun vom bayerischen Städtetag. Kommunen sollten selbst über eine Bettensteuer entscheiden, fordert Geschäftsführer Bernd Buckenhofer gestern.

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6 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Major Schloch am 02.12.2022 09:49 Uhr / Bewertung:

    Ein Experte , was ist denn das, was kann er außer Bettensteuer sonst noch ?

  • Münchner Bürger am 02.12.2022 09:20 Uhr / Bewertung:

    Der Normalbürger, der noch eine Städtereise wagt, soll weiter ausgenommen werden. Danke der rot/grünen Stadtspitze

  • Sehendes Auge am 02.12.2022 06:57 Uhr / Bewertung:

    Immer wenn nix mehr im Grünen Kosmos geht, kommen beschwichtigende Artikel, die beschwichtigend ja gerade zu besänftigend wirken sollen. Dann kommt ein Exbärde von nirgendwo und betreibt Augenwischerei.

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