Stadt soll Vorkaufsrecht nutzen: "Alles andere wäre ein fatales politisches Signal"
Soll die Stadt bei fünf Mietshäusern, die zum Verkauf stehen, ihr Vorkaufsrecht ausüben, um die Mieter vor Vertreibung zu schützen? Obwohl laut einem neuen Bundesverwaltungsgerichtsurteil Vorkaufsrechte nur noch bei "Schrottimmobilien" gültig sind, also wenn die Immobilie leer steht oder sanierungsbedürftig ist?
Münchner Stadtrat steht vor schwieriger Aufgabe
Darüber will der Stadtrat am Mittwoch entscheiden. Konkret geht es um die Häuser Gabelsbergerstraße 77, Milchstraße 1, Balanstraße 31, Griegstraße 51/53 und Ohlstadter Straße 6a.
Nun sind die Mieterinitiative Haidhausen und Mieterschutzaktivisten von #ausspekuliert alarmiert. "Wie wir erfahren haben, will die rot-grüne Stadtratsmehrheit offenbar der Empfehlung der Münchner Kommunalreferentin Kristina Frank (CSU) Folge leisten und das Vorkaufsrecht der Stadt nicht mehr ausüben", heißt es in einem offenen Brief an die Stadträte und OB Dieter Reiter (SPD).
Mieterschützer appellieren an Stadtrat
Sie fordern die Stadträte auf, wie geplant vom kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Zudem soll die Stadt sich wie Berlin und Hamburg dafür stark machen, dass eine Initiative im Bundesrat die alte Rechtsprechung wiederherstellt. "Alles andere wäre ein fatales politisches Signal, das eine erneute Spirale von Grundstücksspekulation und Vertreibung Tausender Mieterinnen und Mieter in Gang setzen würde", heißt es weiter.
"Die Drohkulisse, mit der Frau Frank offensichtlich Mitglieder des Stadtrats verunsichern konnte, sich möglicherweise der ,Untreue' strafbar zu machen, wenn sie das Vorkaufsrecht der Stadt ausüben, ist nach Prüfung nicht überzeugend. Untreue setzt mindestens einen bedingten Vorsatz voraus."
Der Bezirksausschuss Ludwigs-/Isarvorstadt fordert außerdem, dass die Stadt die Erhaltungssatzungen - also den Milieuschutz - für die Bereiche Gärtnerplatz und Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe über Mai 2022 hinaus verlängert.